Apotheken sollen demnächst mit App-Daten beraten |
Die Kommunikation zwischen Versicherten und Leistungserbringern beziehungsweise zwischen Versicherten und Krankenkassen will Spahn künftig mit einem Messenger-Dienst verbessern. Für die Leistungserbringer ist die Nutzung freiwillig. Sie sollen sogar festlegen dürfen, von wem die Kommunikation ausgehen darf.
Inhalt des Gesetzentwurfs ist außerdem das neue Zugriffsrecht der Apotheken auf die Daten der Versicherten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Auf Wunsch des Patienten können sie etwa bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder Bluthochdruck beratend unterstützen. Die zusätzlichen DiGA-Daten sollen dabei weitere Informationen für die Beratung liefern. Laut Entwurf ist eine Erweiterung der heilberuflichen Leistungen der Apotheker damit aber ausdrücklich nicht verbunden.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.