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DVPMG-Kabinettsentwurf

Apotheken sollen demnächst mit App-Daten beraten

Eine große Überraschung für die Apotheker dürfte die neue Version für ein Digitale-Versorgung-und-Pflege -Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) nicht sein. Fokus dieses weiteren Digitalisierungsgesetzes ist unter anderem die Weiterentwicklung des E-Rezepts und die Zugriffrechte auf die digitalen Gesundheitsanwendungen.
Jennifer Evans
18.01.2021  15:30 Uhr
Apotheken sollen demnächst mit App-Daten beraten

Mit dem DVPMG will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter anderem die grenzüberschreitende Nutzung des E-Rezepts ermöglichen. Auch soll jeder Versicherte künftig seine digitale Verordnung mithilfe einer digitalen Identität abrufen können. Und der Deutsche Apothekerverband (DAV) soll demnächst mit der Gematik sein Apotheken-Verzeichnis teilen. Das DVPMG ist nach dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) und dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) das dritte große Digitalisierungsgesetz aus dem Hause Spahn.

Wie bereits im Referentenentwurf vom November 2020 vorgesehen, soll jeder Versicherte in Zukunft sowohl die Verordnungs- als auch die Dispensierinformationen zu seinen bereits eingelösten E-Rezepten in die elektronische Patientenakte (EPA) einstellen können. Durch die Übertragung soll laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Arzneimittelhistorie entstehen, weil die Daten ansonsten nach 100 Tagen verloren sind. Sie werden aus der E-Rezept-Anwendung nämlich nach dieser Frist automatisch gelöscht.

Darüber hinaus soll jeder Versicherte demnächst seine Rezepte in der Apotheke auch personenbezogen mit Identitätsnachweis abrufen können. »Dies führt zu einem erhöhten Komfort, falls Versicherte sehr viele Verordnungen einlösen müssen oder der 2D-Code der Verordnung nicht lesbar ist«, heißt es im Kabinettsentwurf. Die technischen Voraussetzungen dafür soll die Gematik bis zum 1. April 2022 schaffen. Die digitalen Identitäten sollen demnach auch für Anwendungen des Gesundheitswesens nutzbar sein, die sich außerhalb der Telematik-Infrastruktur (TI) befinden.

Weiterhin aktuell in der neuen Version des Gesetzentwurfs sind ebenfalls Spahns Pläne, dass Patienten ihre E-Rezepte künftig auch im europäischen Ausland einlösen können sollen sowie die Möglichkeit, dass teratogen wirkende Wirkstoffe wie Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid ebenfalls elektronisch auf einem Sonderrezept verschrieben werden können.

Darüber hinaus bleibt der Minister ebenfalls dabei, den Deutschen Apothekerverband (DAV) zu verpflichten, sein bundeseinheitliches Verzeichnis über die Apotheken der Gematik zur Verfügung zu stellen sowie die Gesellschaft über etwaige Änderungen daran zu informieren. Die Angaben darf die Gematik allerdings nur zum Zwecke »der Herausgabe von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerorganisationen« nutzen.

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