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DVPMG-Kabinettsentwurf
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Apotheken sollen demnächst mit App-Daten beraten

Eine große Überraschung für die Apotheker dürfte die neue Version für ein Digitale-Versorgung-und-Pflege -Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) nicht sein. Fokus dieses weiteren Digitalisierungsgesetzes ist unter anderem die Weiterentwicklung des E-Rezepts und die Zugriffrechte auf die digitalen Gesundheitsanwendungen.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 18.01.2021  15:30 Uhr

Messenger-Dienst und Apps

Die Kommunikation zwischen Versicherten und Leistungserbringern beziehungsweise zwischen Versicherten und Krankenkassen will Spahn künftig mit einem Messenger-Dienst verbessern. Für die Leistungserbringer ist die Nutzung freiwillig. Sie sollen sogar festlegen dürfen, von wem die Kommunikation ausgehen darf.

Inhalt des Gesetzentwurfs ist außerdem das neue Zugriffsrecht der Apotheken auf die Daten der Versicherten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Auf Wunsch des Patienten können sie etwa bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder Bluthochdruck beratend unterstützen. Die zusätzlichen DiGA-Daten sollen dabei weitere Informationen für die Beratung liefern. Laut Entwurf ist eine Erweiterung der heilberuflichen Leistungen der Apotheker damit aber ausdrücklich nicht verbunden.

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