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Asthma und COPD

Apotheken melden immer häufiger pharmazeutische Bedenken an

Von 2016 bis 2019 haben Apotheken kontinuierlich immer häufiger pharmazeutische Bedenken gegen den Austausch von Inhalativa bei Asthma und COPD geltend gemacht – ein Anstieg um 64 Prozent. Im letzten Jahr ging die Zahl leicht zurück, was jedoch an anderen Rahmenbedingungen liegen könnte.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 01.11.2021  07:00 Uhr

2016 hatte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) ausführlich ausgewertet, bei welchen Arten von Inhalationssystemen bei Asthma und COPD die Apotheken wie häufig pharmazeutische Bedenken geltend gemacht haben. Denn gemäß der Leitlinie zur Guten Substitutionspraxis zählen Inhalativa zur Gruppe der kritischen Darreichungsformen, bei denen ein Präparateaustausch problematisch sein kann. Nun hat das DAPI untersucht, wie sich die Häufigkeit pharmazeutischer Bedenken seitdem entwickelt hat.

Gut vergleichen lässt sich hier die Entwicklung, da die Anzahl der abgegebenen Packungen von Inhalativa in den vergangenen Jahren stabil zwischen 23,0 und 23,5 Millionen lag. Während 2016 noch rund 278.000-mal pharmazeutische Bedenken angemeldet wurden, stieg die Anzahl über die Jahre kontinuierlich bis auf 456.000 im Jahr 2019 an – ein Plus von 64,1 Prozent, so auch die DAPI-Zahl des Monats. Eine Rolle mag dabei die 2018 aktualisierte Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) Asthma spielen, die seitdem die konkrete Empfehlung für Apotheker, pharmazeutische Bedenken zu erwägen, wenn der Arzt auf dem Rezept kein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat und der Rabattvertrag einen Wechsel des Inhalationssystems vorsieht. Diese Empfehlung wurde auch in diesem Jahr bei der Aktualisierung der NVL COPD übernommen.

Noch deutlicher als die Leitlinienempfehlung haben sich aber wohl die vertraglichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgewirkt: »Ein sprunghafter Anstieg war im Juli 2019 zu erkennen, dem Monat, in dem eine neue Fassung des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung in Kraft trat«, erklärt das DAPI. »Seitdem können pharmazeutische Bedenken nicht nur gegen die Abgabe von Rabattarzneimitteln erhoben werden, sondern auch gegen die Abgabe von preisgünstigen Arzneimitteln inklusive Importen.« Davon haben die Apotheken offensichtlich regen Gebrauch gemacht.

2020 ging die Zahl der dokumentierten pharmazeutischen Bedenken dagegen zurück auf rund 406.000. Das DAPI vermutet hier einen Zusammenhang mit dem Erlass der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Apotheken haben seitdem die Möglichkeit, von den Abgaberegeln des Rahmenvertrags abzuweichen und diese Abweichungen mit dem Sonderkennzeichen 02567024 und dem Hintergrund »Dringender Fall« auf dem Arzneiverordnungsblatt zu dokumentieren. »Dies könnte sich auf die Notwendigkeit der Dokumentation pharmazeutischer Bedenken vermindernd ausgewirkt haben«, so das DAPI.

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