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Weiterleitung an Kassen

Apotheken könnten bei Impfpflicht eine Rolle spielen

Sollte es zu einer Covid-19-Impfpflicht kommen, müssten Impfnachweise aller Voraussicht nach den Krankenkassen gemeldet werden. Hier könnten die Apotheken eine wichtige Rolle spielen. Es gibt erste Hinweise aus der Politik zu einer möglichen Einbindung der Pharmazeuten.
Charlotte Kurz
29.03.2022  10:00 Uhr

Kommende Woche will der Bundestag über die Covid-19-Impfpflicht diskutieren. Nach vielen Wochen der Debatte könnte es zudem zu einer oder sogar mehreren Abstimmungen kommen, denn mittlerweile gibt es hierzu fünf verschieden Gesetzesentwürfe und Anträge. Die PZ sprach mit Gesundheitspolitikerinnen und -politikern der Ampel-Fraktionen über einen möglichen Kompromiss, der sich anbahnen könnte

Auch für die Apotheken könnte die Impfpflicht-Debatte noch spannend werden, insbesondere bei einer möglichen Beteiligung von Apotheken in der Umsetzung der Impfpflicht, etwa bei der (digitalen) Weitergabe von Impfnachweisen an die Krankenkassen. Zur Erklärung: Eine wichtige Frage bei der Umsetzung ist die Registrierung: Wie und wo werden die Impf-Daten der Bevölkerung erfasst und gespeichert? Ein zentrales Impfregister gibt es derzeit nicht und es ist auch nicht sehr wahrscheinlich, dass in kurzer Zeit eines aufgebaut werden könnte. Die Krankenversicherungen sollen deshalb laut ersten Impfpflicht-Gesetzentwürfen die Nachweise erhalten, doch auf welchem Weg? Die Grünen-Bundestagsabgeordnete und Apotheken-Berichterstatterin Paula Piechotta gab der PZ hierzu allerdings keine konkrete Antwort und verwies lediglich auf die laufenden Gespräche der Abgeordneten.

Ullmann (FDP): Nachweis könnte in Apotheken erbracht werden

Der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann sagte der PZ aber dazu: »In unserem Gesetzesentwurf ist die konkrete Ausgestaltung, wie die Nachweise gegenüber der Krankenkasse erbracht werden, nicht geregelt. Dies ist eine bewusste Entscheidung. Wir geben das Ziel vor. Die Ausgestaltung soll das Gesundheitsministerium gemeinsam mit den Verbänden regeln. Dafür haben wir eine Verordnungsermächtigung in unserem Gesetzesentwurf implementiert.«

Und konkret sagte Ullmann weiter: »Grundsätzlich könnte der Nachweis auch in Apotheken erbracht werden. Ich bezweifle jedoch, dass dies die effizienteste und kostengünstigste Variante ist.« Damit könnten die Apotheken, falls eine Impfpflicht kommen sollte, eine wichtige Rolle spielen. Das wird sich aber erst zeigen, wenn der Bundestag eine Impfpflicht beschließt und das Bundesgesundheitsministerium diese per Verordnung noch konkret ausgestaltet.

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