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Abgabeverordnung

Apotheken können auch nach der Pandemie Schnelltests abgeben

Mit einer geplanten Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung sollen Apotheken die Möglichkeit erhalten, auch nach der Pandemie Coronavirus-Antigenschnelltests abgeben zu können. Dies betrifft sowohl die Selbsttests als auch die Testkits für professionelle Anwender. Der Bundesrat muss der Änderung noch zustimmen.
Charlotte Kurz
02.06.2021  12:30 Uhr
Coronavirus-Tests sollen langfristig zum Alltag gehören

Coronavirus-Tests sollen langfristig zum Alltag gehören

Hintergrund dieser geplanten Regelung ist, dass das Coronavirus nicht mehr aus unserem Leben verschwinden werde, ist sich beispielsweise der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Professor Dr. Lothar Wieler, sicher. Früher oder später werde jeder in Deutschland mit dem Virus in Kontakt kommen. Dies werde entweder über die Impfung (die sicherere Variante) oder aber über eine Infektion der Fall sein, erklärte Wieler am gestrigen Dienstag in der Bundespresskonferenz. Insbesondere auch angesichts möglicher Virus-Mutationen sind neben Impfungen auch die Möglichkeit der Testungen künftig weiter nötig. Zudem ist noch nicht abschließend geklärt, wie lange der Impfschutz nach einer Immunisierung hält. »Aus diesem Grund sind Schnelltests und Tests zur Eigenanwendung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 auch weiterhin von entscheidender Bedeutung für die frühzeitige Erkennung, Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten und damit für die Verhinderung unkontrollierter Ausbruchsgeschehen«, schreibt das BMG in der Verordnungs-Begründung.

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, dann wird die Verordnungsänderung im Bundesanzeiger veröffentlicht und einen Tag später in Kraft treten. Mit dem Inkrafttreten der zweiten Verordnung zur Änderung der MPAV werden die vier Verordnungen, die an das Bestehen der pandemischen Lage von nationaler Tragweite geknüpft sind, außer Kraft gesetzt.

Für Apotheken ändert sich damit in der Praxis ersteinmal nichts. Allerdings schafft die geplante Regelung Klarheit, dass eingekaufte und gelagerte Schnell- und Selbsttests auch über den 30. Juni 2021 hinaus abgegeben werden können. Bislang gilt der Status der epidemischen Lage von nationaler Tragweite noch bis zu diesem Datum. Der Bundestag wird aber in den kommenden Wochen prüfen, ob der Pandemie-Status nochmal verlängert wird.

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