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Abgabeverordnung

Apotheken können auch nach der Pandemie Schnelltests abgeben

Mit einer geplanten Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung sollen Apotheken die Möglichkeit erhalten, auch nach der Pandemie Coronavirus-Antigenschnelltests abgeben zu können. Dies betrifft sowohl die Selbsttests als auch die Testkits für professionelle Anwender. Der Bundesrat muss der Änderung noch zustimmen.
Charlotte Kurz
02.06.2021  12:30 Uhr
Apotheken können auch nach der Pandemie Schnelltests abgeben

Mit der zügig fortschreitenden Coronavirus-Impfkampagne, weiteren Lockerungen und vorsichtigen Öffnungsschritten ist das Gefühl eines möglichen Pandemie-Endes in wenigen Wochen oder Monaten greifbar nahe. Die Politik bereitet sich derzeit auf diese Situation vor. So haben erst vor kurzem der Bundestag und Bundesrat zugestimmt, dass beispielsweise Covid-19-Impfungen und Testungen auch nach einer möglichen Aufhebung der offiziellen epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag weiter vom Bund bezahlt werden können. Jetzt möchte die Bundesregierung ermöglichen, dass auch Coronavirus-Antigenschnelltests nach der Pandemie weiter verkauft, abgegeben und verwendet werden können.

Mit der sogenannten zweiten Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) regeln, dass sowohl Coronavirus-Schnelltests zur Eigenanwendung (Selbsttests) als auch Antigenschnelltests, die durch professionelle Anwender durchgeführt werden, ohne zeitliche Befristung abgegeben werden können. Die Abgabe soll »für die Zukunft verstetigt werden«, erklärt das BMG in der Begründung der Verordnung.

Damit können Apotheken auch nach der Pandemie Coronavirus-Selbsttests an Laien, ähnlich wie HIV-Tests abgeben. Schnelltests für professionelle Anwender können Apotheken künftig dann bereits wie heute auch an medizinische Einrichtungen, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, aber auch an Bildungseinrichtungen (Schulen, Kitas), Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte oder Justizvollzugsanstalten abgeben. Arbeitgeber können diese Tests ebenfalls beziehen. Damit werden auch nach dem offiziellen Ende der Pandemie Testungen auf das Coronavirus in Betrieben, Schulen und diversen Unterkünften weiter möglich sein. Der Verkauf der Tests wird neben den Apotheken auch über andere Betriebswege, beispielsweise direkt über die Hersteller oder online möglich sein.

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