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MPAV

Apotheken können Antigentests an Obdachlosenhilfen abgeben

Mit einer Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) können künftig auch Obdachlosenunterkünfte Coronavirus-Antigentests über Apotheken beziehen. Diese rechtliche Neuregelung ist seit Mittwoch in Kraft.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 20.01.2021  17:34 Uhr

Antigentests, die innerhalb von 15 bis 30 Minuten anzeigen, ob man sich mit dem Coronavirus infiziert hat oder nicht, erweisen sich sowohl im beruflichen als auch im privaten Kontext zurzeit als große Hilfe. Zugänglich für Laien sind sie zwar nicht, allerdings können Apotheken die Tests bereits an einige Einrichtungen abgeben. So änderte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die rechtliche Grundlage im dritten Bevölkerungsschutzgesetz und in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) in den letzten Monaten. Damit können nicht nur Ärzte, sondern auch Pflegeheime oder Schulen die Tests beziehen. Mit dieser Neuregelung ist der strenge Arztvorbehalt bei der Durchführung von In-Vitro-Diagnostika, wie die Coronavirus-Schnelltests, außer Kraft gesetzt. Auch Lehrer, Erzieher oder Personal in Pflegeheimen dürfen die Tests nach einer entsprechenden Einweisung durchführen.

Neu ist, dass Apotheken Schnelltests nun auch an Obdachlosenunterkünfte abgeben können. Die Änderung der MPAV wurde am Dienstag im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit einen Tag später, am Mittwoch, in Kraft. Über den Entwurf der MPAV-Änderung hatte die PZ bereits berichtet.

Die Änderung war dringend benötigt: Denn in einigen Unterkünften sind diese Tests bereits heute Voraussetzung für eine Übernachtung. Dabei waren die Stellen bislang auf die Zusammenarbeit mit Ärzten angewiesen, die nicht immer ausreichend unterstützen können. Die vorgesehene Lockerung ist damit ein Fortschritt für die Betreuung von Wohnungslosen in Pandemiezeiten. Wohnungslose Personen sind besonders hart von der Pandemie betroffen. So können sie sich nicht einfach in einer eigenen Wohnung zurückziehen. Abstand zu anderen kann zudem oftmals nicht gewahrt werden.

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