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Neues Abrechnungsverfahren
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Apotheken haben Probleme bei Coronavirus-Abrechnungen

Zahlreiche Apotheken in Deutschland können derzeit ihre mit Coronavirus-Impfungen und -Arzneimitteln verbundenen Leistungen nicht abrechnen, die sie seit Jahresbeginn ebracht haben. Nach Informationen der PZ stellen das Bundesamt für Soziale Sicherung, der Deutsche Apothekerverband und der PKV-Verband derzeit das Vergütungsverfahren um – dabei kommt es zu Verzögerungen.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 15.02.2023  13:45 Uhr

Lösung im März absehbar

Der PKV-Verband teilte mit, dass die vorgesehenen Anteile an allen Apothekenleistungen von der PKV gezahlt würden. Grundlage dafür sei aber, dass die Rechenzentren der Apotheken den konkreten Betrag, den die PKVen übernehmen müssen, an den PKV-Verband übermittelt. Sobald diese Unterlagen vorliegen, könne man die Kosten unverzüglich erstatten. Dem Vernehmen nach soll es schon im Laufe des Monats März ein neues Abrechnungsverfahren geben – die betroffenen Apotheken könnten dann im Nachhinein alle liegengebliebenen Belege nachträglich abrechnen. Zudem gibt es nach PZ-Informationen auch einige Rechenzentren, die bei diesen Leistungen derzeit in Vorleistung treten und die Vergütungen trotzdem ausschütten.

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*Hinweis der Redaktion: Wir haben den Text mit der Information aktualisiert, dass die Abrechnungsprobleme nur Leistungen betreffen, die seit Jahresbeginn 2023 erbracht wurden. Alle 2022 ebrrachten Leistungen können weiterhin problemlos abgerechnet werden. Auch das Statement des PKV-Verbandes wurde ergänzt.

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