Apotheken haben Probleme bei Coronavirus-Abrechnungen |
Bei der Abrechnung von zahlreichen, während der Coronavirus-Pandemie eingeführten Apothekenleistungen kommt es derzeit zu Problemen für Apotheken. Betroffen sind etwa die Vergütungen für die Impfstofflieferung oder die Coronavirus-Impfungen. / Foto: IMAGO/Frank Sorge
Bei der Abrechnung von zahlreichen, während der Coronavirus-Pandemie eingeführten Apothekenleistungen kommt es derzeit zu Problemen für Apotheken. Betroffen sind beispielsweise die Vergütungen für die Impfstofflieferung, die Ausstellung von Coronavirus-Impfzertifikaten, die Abgabe von Covid-19-Medikamenten und auch die Vergütung der Apotheken-Impfungen. Konkret geht es allerdings nur um Leistungen, die seit Jahresbeginn erbracht wurden – denn zum Jahreswechsel hatte der Gesetzgeber in diesem Bereich einige Änderungen vorgenommen.*
Die Abrechnung dieser Coronavirus-Leistungen hatte der Gesetzgeber Ende 2022 einerseits verstetigt, also aus mehreren Coronavirus-Verordnungen ins Gesetz festgeschrieben. Außerdem wurde auch die Vergütungsgrundlage mit dem Gaspreisbremse-Gesetz zum Jahreswechsel geändert: Denn das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) übernimmt für alle Abrechnungen seit Jahresbeginn nicht mehr die volle Vergütung der Apotheken, sondern nur noch 93 Prozent. 7 Prozent der Vergütung müssen von den Privaten Krankenversicherungen übernommen werden. (Hier lesen Sie mehr Details über die Inhalte des Gaspreisbremse-Gesetzes) Diese Vergütungsreform zieht auch Umstellungen in den Abrechnungsverfahren nach sich: Schließlich müssen die Apothekenrechenzentren die Leistungen nun nicht mehr nur mit dem BAS, sondern auch mit der PKV abrechnen.
Nach PZ-Informationen haben sich diese Verhandlungen über neue Abrechnungsmodalitäten in den vergangenen Wochen verzögert, sodass das BAS keine Ausschüttungen mehr leisten konnte. Mit dem NARZ zieht nun das erste Rechenzentrum die Reißleine und hat seine Kunden darüber informiert, dass für die oben beschriebenen Leistungen derzeit keine Auszahlungen an die Apotheken möglich sind. In einem Schreiben an die NARZ-Apotheken, das der PZ vorliegt, heißt es, dass alle Belege ab dem 1. Januar 2023 vorübergehend aus der Verarbeitung genommen werden. Man werde abrechnen, sobald das BAS das neue Verfahren bestimmt hat.
Der PKV-Verband teilte mit, dass die vorgesehenen Anteile an allen Apothekenleistungen von der PKV gezahlt würden. Grundlage dafür sei aber, dass die Rechenzentren der Apotheken den konkreten Betrag, den die PKVen übernehmen müssen, an den PKV-Verband übermittelt. Sobald diese Unterlagen vorliegen, könne man die Kosten unverzüglich erstatten. Dem Vernehmen nach soll es schon im Laufe des Monats März ein neues Abrechnungsverfahren geben – die betroffenen Apotheken könnten dann im Nachhinein alle liegengebliebenen Belege nachträglich abrechnen. Zudem gibt es nach PZ-Informationen auch einige Rechenzentren, die bei diesen Leistungen derzeit in Vorleistung treten und die Vergütungen trotzdem ausschütten.
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*Hinweis der Redaktion: Wir haben den Text mit der Information aktualisiert, dass die Abrechnungsprobleme nur Leistungen betreffen, die seit Jahresbeginn 2023 erbracht wurden. Alle 2022 ebrrachten Leistungen können weiterhin problemlos abgerechnet werden. Auch das Statement des PKV-Verbandes wurde ergänzt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.