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Neues Abrechnungsverfahren

Apotheken haben Probleme bei Coronavirus-Abrechnungen

Zahlreiche Apotheken in Deutschland können derzeit ihre mit Coronavirus-Impfungen und -Arzneimitteln verbundenen Leistungen nicht abrechnen, die sie seit Jahresbeginn ebracht haben. Nach Informationen der PZ stellen das Bundesamt für Soziale Sicherung, der Deutsche Apothekerverband und der PKV-Verband derzeit das Vergütungsverfahren um – dabei kommt es zu Verzögerungen.
Benjamin Rohrer
15.02.2023  13:45 Uhr
Apotheken haben Probleme bei Coronavirus-Abrechnungen

Bei der Abrechnung von zahlreichen, während der Coronavirus-Pandemie eingeführten Apothekenleistungen kommt es derzeit zu Problemen für Apotheken. Betroffen sind beispielsweise die Vergütungen für die Impfstofflieferung, die Ausstellung von Coronavirus-Impfzertifikaten, die Abgabe von Covid-19-Medikamenten und auch die Vergütung der Apotheken-Impfungen. Konkret geht es allerdings nur um Leistungen, die seit Jahresbeginn erbracht wurden – denn zum Jahreswechsel hatte der Gesetzgeber in diesem Bereich einige Änderungen vorgenommen.*

Die Abrechnung dieser Coronavirus-Leistungen hatte der Gesetzgeber Ende 2022 einerseits verstetigt, also aus mehreren Coronavirus-Verordnungen ins Gesetz festgeschrieben. Außerdem wurde auch die Vergütungsgrundlage mit dem Gaspreisbremse-Gesetz zum Jahreswechsel geändert: Denn das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) übernimmt für alle Abrechnungen seit Jahresbeginn nicht mehr die volle Vergütung der Apotheken, sondern nur noch 93 Prozent. 7 Prozent der Vergütung müssen von den Privaten Krankenversicherungen übernommen werden. (Hier lesen Sie mehr Details über die Inhalte des Gaspreisbremse-Gesetzes) Diese Vergütungsreform zieht auch Umstellungen in den Abrechnungsverfahren nach sich: Schließlich müssen die Apothekenrechenzentren die Leistungen nun nicht mehr nur mit dem BAS, sondern auch mit der PKV abrechnen.

NARZ stoppt Auszahlungen

Nach PZ-Informationen haben sich diese Verhandlungen über neue Abrechnungsmodalitäten in den vergangenen Wochen verzögert, sodass das BAS keine Ausschüttungen mehr leisten konnte. Mit dem NARZ zieht nun das erste Rechenzentrum die Reißleine und hat seine Kunden darüber informiert, dass für die oben beschriebenen Leistungen derzeit keine Auszahlungen an die Apotheken möglich sind. In einem Schreiben an die NARZ-Apotheken, das der PZ vorliegt, heißt es, dass alle Belege ab dem 1. Januar 2023 vorübergehend aus der Verarbeitung genommen werden. Man werde abrechnen, sobald das BAS das neue Verfahren bestimmt hat.

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