»Apotheken am Hebel für Gesundheit und Umweltschutz“ |
Melanie Höhn |
18.01.2023 15:30 Uhr |
Apotheken könnten auch »entscheidend Einfluss« auf die Arzneimittelentsorgung nehmen. Nach derzeitiger Rechtslage sei die Rücknahme von Medikamenten durch die Apotheke eine reine Serviceleistung. »Eine Pflicht und ein damit einhergehender Anspruch der Kund:in nen auf die Rücknahme der Medikamente besteht nicht. Bis zum Jahr 2009 bestand eine zentrale Regelung für die Entsorgung von Altmedikamenten über die Apotheken. Diese sinnvolle Regelung wurde infolge der Änderung der Verpackungsverordnung mit dem Wegfall eines für die Apotheken kostenlosen Abholsystems jedoch eingestellt. Eine neue, einheitliche Regelung könnte durch die EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) erfolgen und zusammen mit zielgerichteter Aufklärung von Endverbraucher:innen über die sachgerechte Entsorgung von Arzneimitteln Wirkung entfalten«, sind die Autorinnen überzeugt.
Im Bericht werden zudem bestimmte Maßnahmen vorgeschlagen, um die Umwelt- und Klimabilanz des Arzneimittelsektors zu verbessern: Die Autorinnen fordern eine schnellstmögliche Umsetzung auf bundespolitischer Ebene und in der EU. Unter anderem seien eine zulassungsrelevante Umweltrisikoprüfung für Humanarzneimittel und die verpflichtende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Ausschreibung für Arzneimittel ein wichtiger Hebel. Außerdem müssten die Treibhausgasemissionen und die Auswirkungen auf die Biodiversität in das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einbezogen werden. Zudem könnten »transparente, zugängliche Daten zu den Klima- und Umweltauswirkungen von Neu- und Altarzneimitteln, die Reduktion von Verschwendung und unsachgemäßer Entsorgung, die Förderung von Generikaproduktion in Europa sowie Aus- und Weiterbildungen für Pharmazeut:innen im Hinblick auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit« wirkungsvolle Schritte hin zu mehr Nachhaltigkeit sein.
Im Jahr 2022 ist die »Joint Nordic Tendering Procedure« laut Bericht in die zweite Runde gegangen: Im Zuge dieser Maßnahme integrierten beispielsweise Norwegen, Dänemark und Island erstmals Umweltkriterien im Rahmen der gemeinsamen Ausschreibung und Beschaffung von Arzneimitteln. »Dabei erhalten die Zuliefernden den Zuschlag, die Kriterien wie eine Umweltzertifizierung, eine Beschreibung von Umweltrichtlinien und -Strategien oder einen umweltfreundlichen Transport umsetzen«, heißt es in dem Bericht. In Deutschland gelte in erster Linie das Wirtschaftlichkeitsprinzip, doch seien solche Einbeziehungen von Umweltkriterien durchaus möglich, sind die Autorinnen überzeugt. Aktuell gebe es in Deutschland und in der Europäischen Union (EU) neue gesetzliche Initiativen, die das bestehende Recht überarbeiten und laut den Autorinnen das Potenzial haben, »die Regulierung von Umweltauswirkungen des Arzneimittelsektors zu verbessern«.