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KI statt Wartezimmer
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AOK will Ärztemangel mit digitalem »Symptomcheck« abfedern

Kassenärzte sorgen sich derzeit, dass ihnen Apotheker mit pharmazeutischen Dienstleistungen einen Teil ihrer Vergütung streitig machen könnten. Viel bedeutender könnte für sie aber sein, dass die AOK Plus Patienten aus dem Wartezimmer in einen Software-betriebenen »Symptomcheck« lotst. Die Aussagekraft solcher Symptomcheck-Apps ist allerdings fraglich.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 19.07.2022  15:30 Uhr

Angebot für den Urlaub oder bei Ärztemangel

Die AOK bestreitet nicht einmal, dass sie mit dem Software-betriebenen Symptomcheck auch mögliche Versorgungslücken schließen will. Nach Einschätzung von Pressesprecherin Strobel sind der ortsunabhängige Symptomcheck und gegebenenfalls die Videosprechstunde »eine Erleichterung für die Nutzerinnen und Nutzer in fraglichen gesundheitlichen Situationen, zum Beispiel auch im Urlaub, fern vom bekannten Hausarzt oder in Zeiten absehbar voller Wartezimmer«. Die AOK sehe das Angebot als einen Beitrag zur Gestaltung der Gesundheitsversorgung. Damit könne durchaus auch der Ärztemangel in einigen Regionen ein Stück weit abgefedert werden, sagt Strobel.

Nach Einschätzung der AOK-Pressesprecherin macht der Symptomcheck Ärzten keine Konkurrenz, sondern sei einer Arztkonsultation vorgelagert und eigne sich für niedrigschwellige Probleme. »Wir kommunizieren explizit, dass es sich um Diagnosewahrscheinlichkeiten handelt, und verweisen direkt danach auf unsere Arztsuche und Online-Videosprechstunde, wo diese Diagnosewahrscheinlichkeit mit der Ärztin oder dem Arzt besprochen werden kann«, erläutert Strobel. Der Symptomcheck sei ein zugelassenes Medizinprodukt und entspreche höchsten Qualitätsstandards.

Anamnese nur eingeschränkt möglich

In ihrer Pressemitteilung argumentiert die AOK Plus zudem, dass die neue App es mit »Dr. Google« aufnehmen könne. Wer einmal Symptome bei Google gecheckt habe, der wisse, dass dort auch ein Schnupfen quasi tödlich enden könne. Pressesprecherin Strobel schränkt jedoch ein: »Eine Anamnese bezüglich der Vorerkrankungen ist nur bedingt möglich.« Derzeit würden nur Standards abgefragt, etwa nach einer Schwangerschaft, Übergewicht, Rauchen oder verbreiteten chronischen Erkrankungen. Zurückliegende Operationen, genetische Erkrankungen oder Ähnliches berücksichtige das System bei der Prüfung nicht. Zudem sei es nicht möglich, die Angaben der Nutzer auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. »Somit sind die ausgespielten Diagnosen nicht validiert. Es findet keine Diagnoseausspielung beim Verdacht auf einen Notfall oder bei schwerwiegenden Diagnosen statt«, so Strobel. Eine pädiatrische Diagnostik sei ebenfalls nicht möglich.

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