AOK Bayern und Zava starten Wiederholungsrezepte |
Ev Tebroke |
06.12.2021 14:24 Uhr |
Menschen mit chronische Erkrankungen haben bereits seit einiger Zeit theoretisch die Möglichkeit, sich solche Wiederholungsrezepte ausstellen zu lassen. Theoretisch deshalb, weil dieses mit dem Masernschutzgesetz 2020 geregelte Angebot in den Praxen noch nicht umgesetzt werden kann. Denn die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben bislang noch keinen Rahmenvertrag erarbeitet, der laut Gesetz die Details für das Prozedere regeln soll. Hintergrund für die Zurückhaltung war bislang dem Vernehmen nach die anstehende Einführung des E-Rezepts, das zum 1. Januar 2022 für Ärzte verbindlich wird. Ob diesbezüglich bereits weitere Abstimmungen laufen, auf diese Frage der PZ hat der DAV bislang noch nicht geantwortet. Fakt ist, dass es auch im Rahmen der elektronischen Verordnung noch eine Weile dauert, bis das Wiederholungsrezept verfügbar sein wird. Gegenüber der PZ sagte die Gematik, die Mehrfachverordnung stehe »frühestens ab Mitte 2022« zur Verfügung. Damit dürfte dann das technische Prozedere über den Gematik-E-Rezept-Fachdienst stehen. Bleibt abzuwarten, ob Ärzte, Apotheker und Kassen bis dahin ein allgemeingültiges Verfahren zur Umsetzung entwickelt haben werden.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.