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Chroniker-Versorgung

AOK Bayern und Zava starten Wiederholungsrezepte

AOK-Versicherte in Bayern, die an Asthma oder Schilddrüsenerkrankungen leiden, können sich künftig online Wiederholungsrezepte ausstellen lassen. Die AOK Bayern hat dazu ihren Telemedizin-Vertrag mit Zava erweitert.
Ev Tebroke
06.12.2021  14:24 Uhr

Seit Mai dieses Jahres arbeitet die AOK Bayern mit dem Telemedizin-Anbieter Zava zusammen. Seitdem können sich Versicherte bei Atemwegserkrankungen wie grippalen Infekten, Asthma oder Bronchitis online per Video von einem Arzt beraten lassen und bei Bedarf eine Krankschreibung oder ein elektronisches Rezept erhalten. Was die Rezepteinlösung betrifft, so arbeitet Zava sowohl mit der Apothekendienstleister Noventi als auch mit dem Versender Shop Apotheke zusammen - Versicherte haben somit die Wahl, ihr E-Rezept entweder an eine der teilnehmenden Vor-Ort-Apotheken in Bayern oder an eine Versandapotheke zu übermitteln. Nun hat die Kasse nach eigenen Angaben den Telemedizin-Vertrag mit der Online-Praxis erweitert.

Ab sofort ist es demnach für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen möglich, sich ein sogenanntes Wiederholungsrezept ausstellen zu lassen.  Dabei kann der Patient innerhalb eines Jahres vier Mal in Folge das gleiche Medikament erhalten ohne jedes Mal eine Online-Sprechstunde aufsuchen zu müssen.  Der Patient bekommt dabei aber nicht alle Verordnungen auf einmal, sondern muss im Vorfeld stets einen kurzen medizinischen Fragebogen ausfüllen.

Prozedere über medizinischen Fragebogen

Das Prozedere beschreibt Zava auf Anfrage der PZ  wie folgt: »Der behandelnde Vertragsarzt entscheidet in einer Videosprechstunde mit einem bereits medikamentös gut eingestellten Patienten über die erste Verordnung und schaltet, wenn medizinisch geboten, das neue Angebot von der AOK Bayern und Zava für Wiederholungsrezepte frei. Benötigt der Patient ein weiteres Rezept, füllt er einen kurzen medizinischen Fragebogen aus, den der gleiche zuerst verschreibende Arzt prüft und anschließend das Rezept ausstellt, sofern keine medizinischen Einwände bestehen.« Ein gesichertes Patientenkonto biete Arzt und Patient den Überblick, wie oft das Medikament noch als Wiederholungsrezept angefragt werden kann. Nach Erreichen der letztmöglichen Verordnung erhalte der Patient den Hinweis wieder zu einer Video- oder vor Ort Konsultation zu gehen.

Der neue Service ist laut AOK Bayern »zunächst« auf die Indikationen Asthma und Schilddrüsenerkrankungen begrenzt. Weitere Indikationen können also folgen. Bislang ist die AOK Bayern nach Angaben von Zava die einzige AOK mit einem solchen Selektivvertrag zum Wiederholungsrezept. Grundsätzlich würden über 1630 eingeschriebene Versicherte mit den entsprechenden Indikationen über das Telemedizin-Angebot versorgt, so der Online-Praxis-Anbieter.

Bislang noch kein allgemeingültiges Verfahren

Menschen mit chronische Erkrankungen haben bereits seit einiger Zeit theoretisch die Möglichkeit, sich solche Wiederholungsrezepte ausstellen zu lassen. Theoretisch deshalb, weil dieses mit dem Masernschutzgesetz 2020 geregelte Angebot in den Praxen noch nicht umgesetzt werden kann. Denn die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben bislang noch keinen Rahmenvertrag erarbeitet, der laut Gesetz die Details für das Prozedere regeln soll. Hintergrund für die Zurückhaltung war bislang dem Vernehmen nach die anstehende Einführung des E-Rezepts, das zum 1. Januar 2022 für Ärzte verbindlich wird. Ob diesbezüglich bereits weitere Abstimmungen laufen, auf diese Frage der PZ hat der DAV bislang noch nicht geantwortet.  Fakt ist,  dass es auch im Rahmen der elektronischen Verordnung noch eine Weile dauert, bis das Wiederholungsrezept verfügbar sein wird. Gegenüber der PZ sagte die Gematik, die Mehrfachverordnung stehe »frühestens ab Mitte 2022« zur Verfügung. Damit dürfte dann das technische Prozedere über den Gematik-E-Rezept-Fachdienst stehen. Bleibt abzuwarten, ob Ärzte, Apotheker und Kassen bis dahin ein allgemeingültiges Verfahren zur Umsetzung entwickelt haben werden. 

 

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