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Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz

Anträge zu Lieferengpässen konkretisiert

Das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz hat heute auf der Tagesordnung im Bundesrat gestanden. Erst kürzlich hatte die Große Koalition das Thema Arzneimittel-Lieferengpässe an das Gesetz angehängt. Die ursprünglichen Änderungsanträge der Koalition wurden nun in den Bereichen, Lagerhaltung, Meldepflicht und dem Veröffentlichen von Listen versorgungskritischer Wirkstoffe konkretisiert.
Jennifer Evans
29.11.2019  15:00 Uhr

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll mehr Handlungsspielraum bekommen, um Lieferengpässe bei Medikamenten besser zu managen. Das war bereits bekannt. Unter anderem soll der bislang informelle Jour Fixe zu Lieferengpässen in Form eines Beirats beim BfArM verankert sein. Diesem Gremium, das die Versorgungssituation permanent überwacht, sollen zudem künftig auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft angehören. Neu ist zudem, dass die aktuelle Liste versorgungsrelevanter und -kritischer Wirkstoffe im Internet einsehbar sein soll.

Bereits vorgesehen war, dass das BfArM bei Engpässen eingreifen kann. Jetzt darf es konkret auch die Lagerhaltung und Kontingentierung anordnen. Schon in der ersten Version der Änderungsanträge war für Hersteller und Großhändler eine verpflichtende Meldung ihrer Bestände und Absatzmengen an das BfArM geplant. Nun soll dies nicht mehr nur für den Einzelfall gelten, sondern grundsätzlich auf Verlangen der Behörde möglich sein. Für den Ernstfall ist weiterhin auch der Bezug von Arzneimitteln aus dem Ausland vorgesehen: auf befristete Zeit dürfen Packungen abgegeben werden, die kein deutsches Etikett haben.

Unverändert bleibt es bei den Plänen, dass Apotheker ein nicht-rabattiertes Medikament abgeben dürfen, wenn das eigentliche Rabattarzneimittel 24 Stunden lang nicht lieferbar ist. Voraussetzung ist, dass es nicht  teurer sein darf als das ursprünglich verordnete.

Unstimmigkeiten bei Rabattverträgen

Wie Thomas Müller, Leiter der Abteilung Arzneimittel, Medizinprodukte und Biotechnologie im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), gestern bei einer Podiumsdiskussion des Branchenverbands Pro Generika sagte, ist in der Diskussion mit den Abgeordneten »noch vieles im Fluss«. Diesen Änderungen dürften also noch weitere Versionen folgen. Unstimmigkeiten gibt es vor allem noch in puncto Rabattverträge. Das BMG sieht keinen Zusammenhang zwischen Lieferengpässen und den Verträgen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verkündete gestern  beim Herbstsymposium des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen (vfa), nicht an den Rabattverträgen rütteln zu wollen. Während die Regierungsfraktionen in ihren Positionspapieren generell auf eine verpflichtende Mehrfachvergabe drängen, will Spahn lediglich die Ausschreibungsvorgaben  für versorgungskritische Wirkstoffe wie Antibiotika oder Propofol ändern, wie Müller sagte.

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