Eine Neuordnung des Kliniknetzes in Deutschland steht eigentlich schon im Gesetz. Umgesetzt wird sie jetzt aber in einer noch einmal geänderten Form. / © Getty images/Frank and Helena
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) justiert die große Krankenhausreform von 2025 nach, um die Praxisumsetzung zu erleichtern. Geschaffen werden damit längere Übergangszeiten und mehr Möglichkeiten für Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sprach heute von einem guten und gangbaren Kompromiss. Das Gesetz sorge dafür, dass die Regelungen für Kliniken und Planungsbehörden praxistauglich umsetzbar seien. Gemeinsames Ziel sei, zu mehr Spezialisierung und Bündelung von Kompetenzen zu kommen. Es brauche aber auch eine gute Grundversorgung gerade auf dem Land.
In der Debatte machten mehrere Länder anhaltende Kritikpunkte deutlich, hoben aber auch eine jetzt nötige Planungssicherheit hervor. Der Bundesrat stellte in einer Entschließung fest, dass das Gesetz in Teilen hinter den Länderforderungen zurückbleibe und einzelne Regelungen den praktischen Anforderungen bei der Umsetzung noch nicht ausreichend Rechnung trügen.
Union und SPD hatten die Nachbesserungen im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Krankenhausreform war Ende 2024 von der Vorgängerregierung und dem damaligen Minister Karl Lauterbach (SPD) gegen Proteste durchgesetzt worden. Ziele sind, finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen zu mindern und mehr Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeizuführen.
Zentrales Instrument sind neu definierte «Leistungsgruppen« für Behandlungen mit einheitlichen Vorgaben zu Ausstattung und Fachärzten. Nur Kliniken, die sie erfüllen, können die Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Das Änderungsgesetz erweitert nun Möglichkeiten für Ausnahmen, nach denen Kliniken Leistungen befristet auch ohne diese Voraussetzungen anbieten dürfen. Umstellungen der Vergütung sollen ein Jahr später kommen.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) betonte, dass die Nachbesserungen an der Krankenhausreform deutliche Schwächen hätten. Insgesamt habe man aber einen »tragfähigen Kompromiss« erzielt. Die Ministerin betonte in Berlin: »Das Gesetz ist zwar alles andere als ein Volltreffer. Aber damit wird die Krankenhausreform in jedem Fall deutlich praxistauglicher. Es wird vor allem endlich Klarheit über die rechtlichen Grundlagen geschaffen – und diese Klarheit bedeutet die dringend notwendige Planungssicherheit für die Kliniken.«
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD), der aktuell auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GKM) ist, begrüßte, dass mit dem Kompromiss die Anrufung eines Vermittlungsausschusses zum Krankenhausreformanpassungsgesetz habe verhindert werden können. Nun gebe es Planungssicherheit. Die besonderen Bedürfnisse der Flächenländer sowie eine auskömmliche Finanzierung durch den Bund seien wesentliche Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Reform, dafür habe sich Niedersachsen eingesetzt.
Dass die neuen Leistungsgruppen an die strikte Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen gekoppelt seien, wertet Philippi als Wehmutstropfen. Eine Unterschreitung dieser Grenzen in einem pflegesensitiven Bereich führe künftig dazu, dass alle Gutachten des Medizinischen Dienstes eines Standorts negativ werden – unabhängig von der betroffenen Leistungsgruppe. »Das würde viele Häuser treffen, insbesondere unsere großen Krankenhäuser und unsere Uniklinika«, warnte Philippi. Hier brauche es Klarstellungen und Übergangsregelungen seitens des Bundes.
SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis bezeichnete die Nachbesserungen als »echten Paradigmenwechsel«. Das KHAG trage dazu bei, dass die Länder ihrer Verantwortung in der Krankenhausplanung nachkommen könnten. Ziel sei eine »qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und langfristig tragfähige Krankenhausstruktur«.
Nicht zufrieden sind die Kassen. Die Anpassungen verwässerten die Reform »leider erheblich«, meint Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse (TK). Bundesweit einheitliche Standards für die Behandlungsqualität wären ihm zufolge sinnvoll gewesen. Nun seien die Länder am Zug, die Reform »in den kommenden Jahren bei der Krankenhausplanung konsequent umsetzen«.
Dass die Transformationskosten für die Modernisierung der Krankenhäuser in Höhe von 25 Milliarden Euro vom Bund getragen werden sollen, begrüßt der AOK-Bundesverband. Die Vorstandsvorsitzende Carola Reimann ließ wissen, dies sei »die wichtigste Weichenstellung«, die mit dem Bundesratsbeschluss umgesetzt wurde. An vielen Stellen habe sich der Bund aber dem Druck der Länder gebeugt, etwa bei der Zuweisung der Leistungsgruppen.