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BAH-Hauptgeschäftsführer

»Anerkennung der Apotheke vor Ort«

Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH), sicherte bei der Eröffnung der Expopharm den Offizinen seine Unterstützung zu, kritisierte die jüngsten Gesetze von Bundesgesundheitsministers Lauterbach und äußerte sich zur Revision der EU-Arzneimittelgesetzgebung.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 27.09.2023  12:35 Uhr

Der BAH wirbt »aus Überzeugung« für den Grundsatz der Apothekenpflicht von Arzneimitteln und für eine »Anerkennung der Apotheke vor Ort«, insbesondere auch durch eine recht aufwendige Apothekenunterstützungskampagne seitens des Verbands, betonte der Hauptgeschäftsführer des Verbands Hubertus Cranz in seinem Grußwort zur diesjährigen Expopharm-Eröffnung.

Zur Weiterentwicklung der Apotheke gehöre eine noch stärkere Rolle bei der Unterstützung der Selbstmedikation, insbesondere auch bei Produkten, die mit neuen Indikationsstellungen aus der Verschreibungspflicht entlassen werden, sagte er. »Niemand wird zur Selbstmedikation gezwungen, aber ein verstärkter Einsatz nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel erscheint medizinisch gerechtfertigt und könnte die Effizienz in der gesundheitlichen Versorgung steigern«, so Cranz. Denn ohne ein Mehr an Eigenverantwortung werde es letztendlich keine bessere gesundheitliche Versorgung geben.

Sichere und finanzierbare Gesundheitsversorgung

Arzneimittel seien ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung und würden wesentlich zu einem resilienten Gesundheitssystem beitragen. »Wir sollten für eine sichere und finanzierbare Gesundheitsversorgung nicht am, sondern mit dem Arzneimittel sparen«, erklärte Cranz. Hinzu komme die volkswirtschaftliche Bedeutung einer starken industriellen Gesundheitswirtschaft, die in Deutschland hochqualifizierte Arbeitsplätze schaffe und zu volkswirtschaftlichem Wohlstand beitrage. Um dies zu stärken oder zumindest zu erhalten, müssten  die Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa verbessert werden. »Die guten Absichten eines Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) in allen Ehren, aber das reicht nicht aus«, kritisierte er. 

Der BAH erkenne die getroffenen Maßnahmen bei Kinderarzneimitteln als einen Schritt in die richtige Richtung an. »Wir benötigen aber eine weitergehende Reform im Bestandsmarkt einschließlich eines umfassenden Inflationsausgleichs und ein Abrücken von einem Prinzip, das letztlich nur das billigste Produkt überleben lässt. Nur dann wird es uns gelingen, durch Diversifizierung auf der Anbieterseite Abhängigkeiten zu verringern und Versorgungssicherheit zu erhöhen«, erläuterte Cranz.

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