»Anerkennung der Apotheke vor Ort« |
Melanie Höhn |
27.09.2023 12:35 Uhr |
Eher erschwert als erleichtert werde das Bemühen um Liefersicherheit auch durch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Revision der EU-Arzneimittelgesetzgebung. Einen eigenständigen Plan zur Verhinderung von Lieferengpässen für jedes einzelne Arzneimittel durch die Zulassungsinhaber zu erstellen sei überzogen, kritisierte der BAH-Hauptgeschäftsführer.
Gleiches gelte auch für den Vorschlag seitens der EU-Ebene zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen. Wenn wie von der EU-Kommission vorgeschlagen eine Fußpilzcreme oder eine Herpes-Salbe zukünftig der Verschreibungspflicht unterstellt werden sollen und »damit völlig unnötigerweise betroffene Menschen die Wartezimmer der Arztpraxen weiter überfüllen würden, dann scheint fachliche Aufklärung, mehr Maß und Orientierung bitter nötig«, so Cranz weiter. Eines wolle der BAH nicht: Eine zweite Erfahrung wie mit der Medizinprodukteverordnung. »Es gibt wohl heute kaum jemand, der dieses 2021 in Kraft getretene Rechtswerk als wirklich gelungen ansieht. Nur durch die Verlängerung der Übergangsfristen lässt sich sofortiger Schaden vermeiden. Eine nochmalige, zumindest punktuelle Überarbeitung ist aber notwendig und sollte von der Europäischen Kommission baldmöglichst angegangen werden.«
Besonders kritisch bleibe die Haltung des BAH zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, »gerade auch nach den ersten Erfahrungen mit den neuen sogenannten AMNOG-Leitplanken«, erklärte Cranz. Der neu eingeführte Kombinationsabschlag entpuppe sich mehr und mehr als verdeckte, aber umfassende Erhöhung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel. Wenn man innovative Gesundheitsversorgung und eine Stärkung des Standorts Deutschland wolle, müssten möglichst bald Korrekturen vorgenommen werden.
Positiv äußerte sich Cranz hinsichtlich einer Pharmastrategie. Diese soll die Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Forschung und Industrie durch die Vereinfachung klinischer Prüfungen und eine Entbürokratisierung bei der Zulassung erleichtern. Der BAH habe umfangreiche Vorschläge zu diesem Thema unterbreitet und sei nun gespannt auf die konkreten Maßnahmen in Deutschland. Die nun anlaufende Diskussion auf europäischer Ebene zu einem neuen Vorgehen bei der Durchführung von Arzneimitteländerungen, den sogenannten Variations, verspreche dabei ebenfalls Verbesserungen und könnte die geplante Abschaffung des Systems der bisher notwendigen Zulassungsverlängerungen und der bisher für Generika notwendigen Risikomanagementplänen ergänzen. Möglichst bald sollte die Europäische Kommission ihre Vorschläge dazu vorlegen, forderte Cranz.