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BAH-Hauptgeschäftsführer

»Anerkennung der Apotheke vor Ort«

Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH), sicherte bei der Eröffnung der Expopharm den Offizinen seine Unterstützung zu, kritisierte die jüngsten Gesetze von Bundesgesundheitsministers Lauterbach und äußerte sich zur Revision der EU-Arzneimittelgesetzgebung.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 27.09.2023  12:35 Uhr

Neue Dynamik: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Des Weiteren ging Cranz auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen ein. »Nach vielen Verzögerungen ist hier nun eine neue Dynamik zu spüren«, erklärte er. Beim Thema E-Rezept bleibe es für den BAH besonders wichtig, dass auch in Zukunft die freie Apothekenwahl gewährleistet sei, unabhängig davon, ob ärztliche Verordnungen analog oder digital vorliegen. Die gesetzlich definierten Ausbaustufen des E-Rezepts sollten laut Cranz zeitnah und koordiniert für alle Leistungserbringer zur Verfügung stehen. Dies gelte insbesondere für das elektronische Grüne Rezept, also der Empfehlung eines meist nichterstattungsfähigen Arzneimittels durch den Arzt, für dessen Anwendung und Verbreitung sich der BAH weiterhin intensiv einsetze.

Beim Thema elektronische Patientenakte (EPA) stehe für den BAH die praktische Verwertbarkeit und somit der Nutzen für den Einzelnen und für die Gemeinschaft im Vordergrund. »Wir begrüßen den Einbezug der pharmazeutischen Industrie in den Kreis der Zugriffsberechtigten auf das Forschungsdatenzentrum«, sagte Cranz in diesem Zusammenhang. Wichtig sei hierbei eine zügige Antragsabwicklung und die Möglichkeit, allen Antragsberechtigten in gleicher Form einen Zugriff auf Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Bei den parallel zur nationalen Gesetzgebung laufenden Diskussionen für einen europäischen Gesundheitsdatenraum sei auf Kohärenz zu achten, damit praxistaugliche Resultate entstehen.

Zudem seien digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf dem Weg, zu einem festen Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung zu werden. »Allerdings sind die Marktzugangsvoraussetzungen für DiGA anspruchsvoll, vielleicht zu anspruchsvoll und die Instrumente zur Preisregulierung komplex, mitunter wohl zu komplex«, erklärte Cranz. Da die Beratung der Patientinnen und Patienten über digitale Anwendungen eine nicht zu unterschätzende Aufgabe ist, erscheint es angebracht, weitere Leistungserbringer wie Apotheken einzubeziehen und angemessen zu honorieren.

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