Ampel-Parteien wollen große Apothekenreform umsetzen |
Weg frei für eine Reform des Apothekenwesens? Die Ampel-Koalition will laut Koalitionsvertrag dafür die Weichen stellen. / Foto: picture alliance / SvenSimon
SPD, Grüne und FDP haben angekündigt, ihren Koalitionsvertrag für eine mögliche Ampel-Koalition in der kommenden Woche vorzulegen. In den vergangenen Wochen haben die Unterhändler der drei Parteien zu ihren Gesprächen geschwiegen. Nach den Sondierungsgesprächen wurde zwar ein erstes Eckpunktepapier aus der Gesundheitspolitik-AG bekannt, dieses enthielt aber wenige konkrete Inhalte. Der PZ liegt nun aber die erste Version des Kapitels Gesundheit und Pflege aus dem Koalitionsvertrag vor.
Die Ampel-Koalitionäre widmen den Apotheken in dem sechsseitigen Papier einen ganzen Absatz – deutlich mehr als in den Koalitionsverträgen der vergangenen Bundesregierungen. Und dieser Absatz hat es in sich. Deutlich zu spüren ist, dass sich die Unterhändler mit der Arzneimittelversorgung auf dem Land und in unterversorgten Regionen beschäftigt haben. Um die Versorgung dort zu verbessern, planen die Koalitionäre wohl auch Liberalisierungsschritte. Konkret heißt es: »Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten verbessern wir durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung.« Wie genau die ApBetrO flexibilisiert werden soll, ist unklar. Aber: Sowohl Grüne als auch die FDP hatten im Wahlkampf angekündigt, dass man insbesondere in ländlichen Regionen über eine Aufweichung des Mehrbesitzverbots nachdenken müsse. Klar ist aber auch: Das Verbot mehr als drei Filialapotheken zu besitzen, ist im Apothekengesetz – und nicht der ApBetrO geregelt. Welche Regelungen die Koalitionäre in der ApBetrO also flexibilisieren wollen, bleibt vorerst unklar.
Doch damit noch nicht genug: Offenbar beabsichtigen die möglichen Ampel-Koalitionäre auch Zuschüsse für Landapotheken. Konkret ist geplant, einen Sicherstellungsfonds einzurichten, aus dem Apotheken dann extra vergütet werden. Wörtlich heißt es dazu: »Wir entwickeln den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds weiter und schaffen eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung.« Letzteres könnte in ärztlich verordneten Botendiensten resultieren, die Apotheken in ihren Notdienstzeiten anbieten müssen.
Dies alles könnte wohl in einem zweiten Apotheken-Stärkungsgesetz resultieren. Dort soll auch festgehalten werden, dass die geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen, über die sich die Apotheker und Kassen derzeit vor der Schiedsstelle streiten, künftig besser vergütet werden. Wörtlich heißt es: »Wir novellieren das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen.«