Ampel-Koalition will Austauschfreiheiten doch behalten |
An einer anderen wichtigen Stelle hat sich für die Apotheken allerdings nichts getan: Die Ampel-Koalition plant weiterhin, dass Apotheken im Falle eines Austauschs eine Engpass-Pauschale in Höhe von 50 Cent abrechnen können. Die ABDA hatte heftig gegen die Höhe dieser geplanten Pauschale protestiert. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte die Pauschale als »Herabwürdigung des Berufsstandes« bezeichnet und für das Engpass-Management der Apotheken eine höhere Entlohnung gefordert. Freuen können sich allerdings die pharmazeutischen Großhandlungen: Im neuen Entwurf ist erstmals eine Engpass-Pauschale in Höhe von 20 Cent pro Rx-Packung vorgesehen. Die Großhändler sollen diese aufschlagen dürfen, wenn ein Rx-Medikament in der Apotheke ausgetauscht wird. Für die neue Vergütung für Apotheken und Großhändler rechnet die Bundesregierung insgesamt mit Mehrausgaben in Höhe von 10 Millionen Euro für die Krankenkassen.
Die neuen Bevorratungspflichten für krankenhausversorgende Apotheken und Klinikapotheken will die Bundesregierung zudem konkretisieren. Die Bevorratungspflichten sollen künftig für Arzneimittel zur parenteralen Anwendung und für intensivmedizinisch verordnete Antibiotika gelten. Um für die Produktion und Erforschung von Reserveantibiotika Anreize zu schaffen, soll es Herstellern von anerkannten Reserveantibiotika mit neuen Wirkstoffen ermöglicht werden, den von ihnen bei Markteinführung frei gewählten Abgabepreis auch über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus beizubehalten. Die Verhandlung zur Höhe des Erstattungsbetrags entfällt zudem und bei Mengenausweitungen zum Beispiel durch Indikationserweiterungen, sind Preis-Mengen-Vereinbarungen vorgesehen.
Zudem will die Ampel-Koalition bei Lieferengpässen die Abgabe von importierten Arzneimitteln erleichtern: Bei einem drohenden Engpass darf das BfArM abweichend von den sonstigen Regelungen und nach Antrag eines Herstellers auch die Abgabe von ausländischer Ware mit fremdsprachigen Kennzeichnungen erlauben. Bislang war dies nur in Einzelfällen möglich, wenn die betroffenen, ausländischen Arzneimittel unmittelbar von Ärzten an den Patienten angewendet werden.
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