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Entscheidung in Luxemburg
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Amazon-Apotheker-Streit vor dem EuGH

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird am morgigen Freitag darüber verhandelt, unter welchen Umständen Apotheker Arzneimittel über Amazon verkaufen dürfen. Im Kern geht es um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Und um die Frage, ob ein anderer Apotheker wettbewerbsrechtlich gegen den Verkauf vorgehen darf.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 03.10.2024  12:00 Uhr
Verbändeklage gegen Facebook zulässig

Verbändeklage gegen Facebook zulässig

Der EuGH entschied am 28. April 2020 aber nur konkret über die Rechte der Verbände und gestand ihnen das Klagerecht in solchen Fällen zu: Der Verbraucherzentrale-Bundesverband durfte Facebook verklagen. Zur Frage, ob auch Mitbewerber sich zivilrechtlich belangen dürfen, äußerte sich der EuGH seinerzeit dagegen nicht. Dieser Aspekt muss jetzt in den Apotheker-Verfahren geklärt werden.

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