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Elektronische Patientenakte
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Alle Fragen zur EPA im Überblick

Die elektronische Patientenakte (EPA) wird heute bundesweit ausgerollt. Doch viele Patientinnen und  Patienten sind sich noch unsicher, wie die EPA genau funktioniert. Eine Expertin klärt die wichtigsten Fragen.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 29.04.2025  13:56 Uhr

»Die EPA-Pilotphase hat gezeigt: Wir sind auf einem guten Weg«, so  Florian Fuhrmann, Vorsitzender der Gematik-Geschäftsführung in einer Pressemitteilung. Besonders der Einsatz der Medikationsliste überzeuge die beteiligten Einrichtungen und bringe Nutzen für die Behandlung. Fehler und Probleme, die aufgetreten seien, sollen analysiert und durch Updates der Hersteller behoben worden sein. »Wir nehmen alle Anmerkungen und Hinweise sehr ernst. Wie bei allen IT-Projekten dieser Größenordnung werden weitere Verbesserungen durch die Hersteller folgen. Das werden wir eng begleiten«, so Fuhrmann.

Doch bei vielen Menschen gibt es Unsicherheiten, wie Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihren Kursen zur EPA immer wieder feststellt. »Viele Menschen haben die Vorstellung, dass der Arbeitgeber, die Krankenkasse oder sonstige Versicherungen wie die Lebensversicherung Zugriff auf die EPA nehmen können«, schildert sie.

Wie lange haben Apotheken Zugriff auf die EPA? 

Apotheker dürfen für drei Tage Zugriff auf die EPA haben. Die erfolgt entweder durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) in der Apotheke oder der Patient hat  eine benutzerdefinierte Zugriffsberechtigung für die Apotheke in der EPA-App eingerichtet. 

Apotheker müssen sich nicht bei jedem Apotheken-Patienten-Kontakt die elektronische Medikationsliste (EML) anschauen, es sei denn es ergibt sich ein Grund aus dem Beratungsgespräch heraus, so die ABDA.   

Patientinnen und Patienten können auch selber einsehen, welche Einrichtung wann genau auf ihre EPA zugegriffen hat. Darüber gibt die App im Nachhinein Aufschluss in einem Protokoll mit Datum- und Zeitstempel.

EPA: Anamnese und Medikationsliste

Ganz leer ist die EPA zu Beginn aber nicht: Gut möglich, dass die EML vorhanden ist, mit Medikamenten die zuletzt verordnet worden sind. Die EML ist eine chronologische Liste von E-Rezepten. Standardmäßig werden die letzten zwölf Monate angezeigt. »Sobald die EPA angelegt wurde, werden alle auf E-Rezepten verordneten und in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel in die EML übertragen. Dieser Prozess läuft automatisiert ab und weder Apotheken noch Arztpraxen können in diesen Prozess eingreifen«, heißt es auf der Webseite der ABDA.

Die Gematik berichtet über das Apotheken-Feedback, dass dank der Medikationsliste bereits vorhandene Medikation besser nachvollziehbar und zu neu verordneten Medikamenten besser beraten werden konnte.

»Aus Arztpraxen kam das Feedback, dass Wechselwirkungen verhindert wurden, weil die Medikationsliste Klarheit schaffte bei unleserlichen handschriftlichen Zusammenstellungen der Medikation, bei Urlaubsvertretungen und auch wenn Patientinnen und Patienten im Gespräch nicht alle Medikamente erwähnten«, so die Gematik. 

Allerdings wird nicht direkt die gesamte Anamnese der Patienten in der EPA zu sehen sein. Wer erwartet, sämtliche Laborbefunde und Arztbriefe aus der Vergangenheit in der Akte vorzufinden, wird enttäuscht. »Grundsätzlich werden nur Dokumente eingestellt, die in einem aktuellen Behandlungszusammenhang anfallen«, sagt Sabine Wolter.

Möglicherweise sind auch Abrechnungsdaten der Krankenkasse in der EPA-App. Falls nicht, dauert es noch etwas, bis sie auftauchen – das hängt vom Tempo der jeweiligen Krankenkasse ab. Wolters Erfahrung aus den EPA-Kursen: »Viele finden gut, dass sie endlich einen Einblick bekommen, was zwischen Arzt und Krankenkasse abgerechnet wird.«

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