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Elektronische Patientenakte

Alle Fragen zur EPA im Überblick

Die elektronische Patientenakte (EPA) wird heute bundesweit ausgerollt. Doch viele Patientinnen und  Patienten sind sich noch unsicher, wie die EPA genau funktioniert. Eine Expertin klärt die wichtigsten Fragen.
dpa
PZ
29.04.2025  13:56 Uhr

Möglichkeit, Dokumente in der EPA zu verbergen 

Wer sich unwohl bei dem Gedanken fühlt, dass künftig besonders sensible Gesundheitsinformationen in der eigenen E-Patientenakte landen, sollte wissen: »Man kann beim Arztbesuch sagen: Ich möchte nicht, dass dieses Dokument in die EPA wandert«, sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale NRW. Geht es etwa um HIV-Infektionen, psychische Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüche muss der Arzt oder die Ärztin sogar darauf hinweisen, dass man dem Einstellen in die EPA widersprechen kann.

Einzelne Dokumente können in der EPA versteckt werden. Was man dabei allerdings wissen muss: »Wenn ich ein bestimmtes Dokument verberge, dann sieht es der Zahnarzt nicht – allerdings auch kein anderer Arzt, nur ich selbst kann es sehen«, sagt Wolter. Ein Ausweg kann sein, die entsprechenden Dokumente vor dem Arztbesuch oder Apothekerbesuch zu verbergen – und sie im Anschluss wieder freizugeben.

Können Patienten Dokumente in die EPA hochladen?

Ja, das geht – und zwar mitunter auch recht komfortabel. Je nach App reicht es aus, das entsprechende Dokument mit der Smartphone-Kamera abzufotografieren. Wer seine EPA selbst mit älteren Befunden, Arztbriefen und Co. befüllt, sollte die Dateien aber unbedingt sinnvoll benennen, wie Sabine Wolter rät. Denn: »Es gibt momentan noch keine Volltextsuche. Um das Dokument wiederzufinden, muss man sich an dem orientieren, was man als Überschrift gesetzt hat.« Am besten hält man im Titel nicht nur fest, um was für ein Dokument es sich handelt, sondern vermerkt auch Datum und Arzt.

Die richtige EPA-App finden

In der Gematik-Liste kann jeder nachschauen, wie die App der jeweiligen Krankenkasse heißt. Gut zu wissen: Die einzelnen EPA-Apps stellen unterschiedliche Anforderungen an das Betriebssystem des Smartphones.

Um die App einzurichten, brauchen Patientinnen und Patienten ihre EGK mit NFC-Funktion und eine PIN, die Versicherte bei ihrer Krankenkasse anfordern müssen. 

Künftig soll es auch einen EPA-Client geben, mit dem man sich über Laptop oder PC Zugriff auf die eigene Akte verschaffen kann. Er ist für Sommer angekündigt.

Ganz ohne App oder Client lässt sich die EPA nur passiv nutzen. Laut der Verbraucherzentrale NRW heißt das: Man kann keine Daten einsehen, hochladen und verwalten. Wer etwa die Zugriffsrechte für Arztpraxen anpassen möchte, muss das über die zuständige Ombudsstelle seiner Krankenkasse tun. Allerdings können Versicherte auch eine Vertrauensperson als Vertretung benennen, die auf ihrem Endgerät die EPA-App einrichten kann.

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