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Elektronische Patientenakte
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Alle Fragen zur EPA im Überblick

Die elektronische Patientenakte (EPA) wird heute bundesweit ausgerollt. Doch viele Patientinnen und  Patienten sind sich noch unsicher, wie die EPA genau funktioniert. Eine Expertin klärt die wichtigsten Fragen.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 29.04.2025  13:56 Uhr

»Die EPA-Pilotphase hat gezeigt: Wir sind auf einem guten Weg«, so  Florian Fuhrmann, Vorsitzender der Gematik-Geschäftsführung in einer Pressemitteilung. Besonders der Einsatz der Medikationsliste überzeuge die beteiligten Einrichtungen und bringe Nutzen für die Behandlung. Fehler und Probleme, die aufgetreten seien, sollen analysiert und durch Updates der Hersteller behoben worden sein. »Wir nehmen alle Anmerkungen und Hinweise sehr ernst. Wie bei allen IT-Projekten dieser Größenordnung werden weitere Verbesserungen durch die Hersteller folgen. Das werden wir eng begleiten«, so Fuhrmann.

Doch bei vielen Menschen gibt es Unsicherheiten, wie Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihren Kursen zur EPA immer wieder feststellt. »Viele Menschen haben die Vorstellung, dass der Arbeitgeber, die Krankenkasse oder sonstige Versicherungen wie die Lebensversicherung Zugriff auf die EPA nehmen können«, schildert sie.

Wie lange haben Apotheken Zugriff auf die EPA? 

Apotheker dürfen für drei Tage Zugriff auf die EPA haben. Die erfolgt entweder durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) in der Apotheke oder der Patient hat  eine benutzerdefinierte Zugriffsberechtigung für die Apotheke in der EPA-App eingerichtet. 

Apotheker müssen sich nicht bei jedem Apotheken-Patienten-Kontakt die elektronische Medikationsliste (EML) anschauen, es sei denn es ergibt sich ein Grund aus dem Beratungsgespräch heraus, so die ABDA.   

Patientinnen und Patienten können auch selber einsehen, welche Einrichtung wann genau auf ihre EPA zugegriffen hat. Darüber gibt die App im Nachhinein Aufschluss in einem Protokoll mit Datum- und Zeitstempel.

EPA: Anamnese und Medikationsliste

Ganz leer ist die EPA zu Beginn aber nicht: Gut möglich, dass die EML vorhanden ist, mit Medikamenten die zuletzt verordnet worden sind. Die EML ist eine chronologische Liste von E-Rezepten. Standardmäßig werden die letzten zwölf Monate angezeigt. »Sobald die EPA angelegt wurde, werden alle auf E-Rezepten verordneten und in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel in die EML übertragen. Dieser Prozess läuft automatisiert ab und weder Apotheken noch Arztpraxen können in diesen Prozess eingreifen«, heißt es auf der Webseite der ABDA.

Die Gematik berichtet über das Apotheken-Feedback, dass dank der Medikationsliste bereits vorhandene Medikation besser nachvollziehbar und zu neu verordneten Medikamenten besser beraten werden konnte.

»Aus Arztpraxen kam das Feedback, dass Wechselwirkungen verhindert wurden, weil die Medikationsliste Klarheit schaffte bei unleserlichen handschriftlichen Zusammenstellungen der Medikation, bei Urlaubsvertretungen und auch wenn Patientinnen und Patienten im Gespräch nicht alle Medikamente erwähnten«, so die Gematik. 

Allerdings wird nicht direkt die gesamte Anamnese der Patienten in der EPA zu sehen sein. Wer erwartet, sämtliche Laborbefunde und Arztbriefe aus der Vergangenheit in der Akte vorzufinden, wird enttäuscht. »Grundsätzlich werden nur Dokumente eingestellt, die in einem aktuellen Behandlungszusammenhang anfallen«, sagt Sabine Wolter.

Möglicherweise sind auch Abrechnungsdaten der Krankenkasse in der EPA-App. Falls nicht, dauert es noch etwas, bis sie auftauchen – das hängt vom Tempo der jeweiligen Krankenkasse ab. Wolters Erfahrung aus den EPA-Kursen: »Viele finden gut, dass sie endlich einen Einblick bekommen, was zwischen Arzt und Krankenkasse abgerechnet wird.«

Sicherheitsbedenken und Datenschutz bei EPA-Nutzung

Auch die Gematik versichert, dass Maßnahmen ergriffen worden seien, um Angriffsszenarien zu verhindern. Darunter listet die Gematik folgende Punkte auf: 

  1. Der Nachweis für den Behandlungskontext, sei weiter abgesichert worden . Zusätzlich zur Kartennummer seien die Krankenversicherungsnummer sowie weitere Kartenmerkmale nötig, was in der Regel nur mit Vorliegen der EGK in der Einrichtung möglich sei. Die Kenntnis der Kartennummer allein reiche nicht mehr aus.
  2. Maßnahmen zur Erkennung und Verhinderung ungewöhnlicher Aktivitäten seien weiter erhöht worden. Abhängig von der Größe der Einrichtungen sollen beispielsweise bestimmte Zugriff-Limits auf EPA gelten. Bei Auffälligkeiten sollen Institutionsausweise (SMC-B-Ausweise) vom Zugang ausgeschlossen werden können.
  3. Es soll eine verstärkte Sensibilisierung für Herausgabe und Umgang mit Ausweisen und Hardware der Telematik-Infrastruktur (TI) erfolgt sein, um Missbrauch zu verhindern. Zusätzliche Maßnahmen seien ergriffen worden, die gegen eine weitere Verwendung gestohlener oder verkaufter Praxisausweise wirken sollen.

Der Verein Deutsche Aidshilfe warnt dennoch vor Sicherheitslücken und ruft zu einer diskriminierungsfreien Gesundheitsversorgung auf. »Den heutigen EPA-Start beobachten wir mit großer Sorge«, sagt Sylvia Urban vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe in einer Pressemitteilung. »Die EPA kann viel zu einer besseren Gesundheitsversorgung beitragen – aber sie ist noch nicht einsatzbereit.« 

Laut Urban seien technische Sicherheitslücken nicht glaubhaft geschlossen und ein einfacher, selbstbestimmter Umgang mit sensiblen Diagnosen nicht gewährleistet. »Patient*innen können sich ab heute nicht mehr sicher sein, ob medizinische Einrichtungen, die sie aufsuchen, bereits Zugriff auf die EPA haben. Über die automatisch eingespeisten Medikationslisten und Abrechnungsdaten können sensible Diagnosen wie HIV sichtbar werden.«

Möglichkeit, Dokumente in der EPA zu verbergen 

Wer sich unwohl bei dem Gedanken fühlt, dass künftig besonders sensible Gesundheitsinformationen in der eigenen E-Patientenakte landen, sollte wissen: »Man kann beim Arztbesuch sagen: Ich möchte nicht, dass dieses Dokument in die EPA wandert«, sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale NRW. Geht es etwa um HIV-Infektionen, psychische Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüche muss der Arzt oder die Ärztin sogar darauf hinweisen, dass man dem Einstellen in die EPA widersprechen kann.

Einzelne Dokumente können in der EPA versteckt werden. Was man dabei allerdings wissen muss: »Wenn ich ein bestimmtes Dokument verberge, dann sieht es der Zahnarzt nicht – allerdings auch kein anderer Arzt, nur ich selbst kann es sehen«, sagt Wolter. Ein Ausweg kann sein, die entsprechenden Dokumente vor dem Arztbesuch oder Apothekerbesuch zu verbergen – und sie im Anschluss wieder freizugeben.

Können Patienten Dokumente in die EPA hochladen?

Ja, das geht – und zwar mitunter auch recht komfortabel. Je nach App reicht es aus, das entsprechende Dokument mit der Smartphone-Kamera abzufotografieren. Wer seine EPA selbst mit älteren Befunden, Arztbriefen und Co. befüllt, sollte die Dateien aber unbedingt sinnvoll benennen, wie Sabine Wolter rät. Denn: »Es gibt momentan noch keine Volltextsuche. Um das Dokument wiederzufinden, muss man sich an dem orientieren, was man als Überschrift gesetzt hat.« Am besten hält man im Titel nicht nur fest, um was für ein Dokument es sich handelt, sondern vermerkt auch Datum und Arzt.

Die richtige EPA-App finden

In der Gematik-Liste kann jeder nachschauen, wie die App der jeweiligen Krankenkasse heißt. Gut zu wissen: Die einzelnen EPA-Apps stellen unterschiedliche Anforderungen an das Betriebssystem des Smartphones.

Um die App einzurichten, brauchen Patientinnen und Patienten ihre EGK mit NFC-Funktion und eine PIN, die Versicherte bei ihrer Krankenkasse anfordern müssen. 

Künftig soll es auch einen EPA-Client geben, mit dem man sich über Laptop oder PC Zugriff auf die eigene Akte verschaffen kann. Er ist für Sommer angekündigt.

Ganz ohne App oder Client lässt sich die EPA nur passiv nutzen. Laut der Verbraucherzentrale NRW heißt das: Man kann keine Daten einsehen, hochladen und verwalten. Wer etwa die Zugriffsrechte für Arztpraxen anpassen möchte, muss das über die zuständige Ombudsstelle seiner Krankenkasse tun. Allerdings können Versicherte auch eine Vertrauensperson als Vertretung benennen, die auf ihrem Endgerät die EPA-App einrichten kann.

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