Bettina Mecking, Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, sieht in dem Verfahren einen Beleg für die Bedeutung des deutschen Arzneimittelpreisrechts: »Wer geglaubt hat, die Aufhebung der Preisbindung für europäische Versandapotheken führe automatisch zu niedrigeren Preisen, wird hier eines Besseren belehrt. Plattformen können Verbraucher vielmehr mit deutlich höheren Preisen belasten und zugleich etablierte fachliche Standards der Arzneimittelversorgung unterlaufen.«
Die AKNR betont außerdem die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts: Vertreter der Plattform hätten einen Jahresumsatz von mindestens 20 Millionen Euro genannt, an anderer Stelle sogar vier Millionen Euro monatlich.
Morton Douglas, Rechtsanwalt der Apothekerkammer Nordrhein: »Unabhängig davon, welche Umsatzzahl tatsächlich zutrifft: Hier ist ein Millionenmarkt entstanden. Es überrascht daher nicht, dass mit erheblichen Mitteln versucht wird, dieses lukrative Geschäft zu schützen. Verstöße gegen das HWG müssen konsequenter verfolgt werden – auch mit Blick darauf, rechtswidrig erzielte Gewinne einzuziehen.«
Die Apothekerkammer Nordrhein will auch künftig Beschwerden gegen Geschäftsmodelle aufgreifen, die aus ihrer Sicht den Arzneimittel- und Verbraucherschutz durch aggressive digitale Vermarktung unterlaufen.