Ärzte und Apotheker kämpfen für mehr Austausch-Freiheiten |
In Thüringen fordern Ärzte und Apotheker gemeinsam, dass die gelockerten Austauschregeln bleiben. / Foto: imago images/Westend61
In weniger als einem Monat könnte sich die Versorgungslage trotz schon bestehender Lieferengpass-Krise weiter zuspitzen. Denn am 7. April 2023 läuft die SARS-Cov2-Arzneimittelversorgungsverordnung aus. In der Verordnung wurden während der Coronavirus-Pandemie mehrere Austauschfreiheiten eingeführt. Beispielsweise dürfen die Apotheken bei nicht-verfügbaren Rabattarzneimitteln von der Packungsgröße und Wirkstärke abweichen, wenn die Gesamtmenge des verordneten Wirkstoffs nicht überschritten wird. Auch Auseinzelungen sind derzeit noch erlaubt. (Hier sehen Sie die Regeln im Überblick.)
Die Ampel-Koalition will diese Regeln nur teilweise verstetigen und sie an eine beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) organisierte Wirkstoff-Liste binden, die nur bedingt die Versorgungsrealität in den Apotheken widerspiegelt. Ohnehin käme das von der Bundesregierung geplante Gesetz nicht rechtzeitig, um die auslaufenden Austauschfreiheiten nahtlos abzulösen. Die Standesvertretung der Apotheker will die Abgaberegeln für alle Arzneimittel verstetigen. Die ABDA plant dazu unter anderem eine Pressekonferenz am kommenden Dienstag in Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingegen sieht das kritisch, will die derzeitigen Austauschfreiheiten ebenfalls einschränken und tritt sogar dafür ein, dass sich die Apotheken jeden Austausch vorher vom Arzt freigeben lassen.
In Thüringen erhalten die Apotheker allerdings Unterstützung von den Medizinern. In einem gemeinsamen Brief an alle Fraktionen des Thüringer Landtags, alle Thüringer Bundestagsabgeordnete und alle Mitglieder der Landesregierung warnen der Thüringer Apothekerverband (ThAV), die Landesapothekerkammer Thüringen sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen vor Problemen in der Arzneimittelversorgung.
In ihrem Brief weisen die Ärzte und Apotheker zunächst darauf hin, dass die Lieferengpass-Situation weiterhin angespannt ist. »Folglich braucht es probate Instrumente für das Lieferengpassmanagement, die es unseren Ärzten, Zahnärzten und Apothekern ermöglichen, die teils dramatischen Situationen unter Kontrolle zu behalten. Tatsächlich gibt es solche Lösungen bereits. Nur leider laufen diese am 7. April 2023 aus.« Die Heilberufler listen dann alle derzeit geltenden auf und erklären deren Vorteile gegenüber den zuvor geltenden, strikteren Rabattvertragsregeln. »Den Patienten wurden unnötige Wege und Aufenthalte in den Praxen erspart und das Infektionsrisiko damit gesenkt. Im Fall auftretender Lieferengpässe von Arzneimitteln wurden Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in die Lage versetzt, diesen effektiv zu begegnen und den Patienten trotz des Mangels eine bestmögliche Therapie anzubieten.« Laut den Thüringer Ärzten und Apothekern wurden diese Regeln in rund 16 Millionen Fällen angewandt, um die Versorgung der Patienten zu verbessern.
Die im ersten Entwurf des Lieferengpass-Gesetzes vorgesehenen Regelungen – insbesondere die Verbindung der Austauschregeln mit der BfArM-Liste – lehnen die Apotheker und Ärzte ab. Denn: »Zwar greift der Entwurf, angelehnt an die SARS-CoV-2-AMVersVO, einige Austauschmöglichkeiten auf, bindet diese jedoch an ein kompliziertes und aufwendiges Abgabeverfahren, das im Alltag kaum umzusetzen ist.« Die Heilberufler kritisieren auch, dass der Entwurf keine Erleichterungen im Bereich der Einzelimporte vorsieht. In ihrem Schreiben erklären sie, dass die Krankenkassen die Importe derzeit in einem komplizierten Genehmigungsverfahren erlauben müssen – Thüringens Apotheker und Ärzte wünschen sich eine Entbürokratisierung dieser Vorgaben, indem die Genehmigungsfrist stark verkürzt wird, auf beispielsweise 24 Stunden.
Dementsprechend stellen die Verfasser des Schreibens gegenüber der Politik zwei Forderungen auf:
1) Die eingeführten Sonderregeln für die Abgabe von Arzneimitteln sollen in sinnvoller Weise verstetigt werden (§ 1 Absatz 3 SARS-CoV-2-AMVersVO).
2) eine verkürzte Genehmigungsfrist der Krankenkassen für Einzelimporte von Arzneimitteln aus dem Ausland bei Lieferengpässen (§ 73 Absatz 3 AMG) ohne Gefährdung der Leistungserbringer durch Retaxationen und Prüfverfahren aufgenommen wird.
Die Zusammenarbeit zwischen den Heilberufen in Thüringen scheint ohnehin besser zu funktionieren als auf Bundesebene. Erst im Dezember 2022 hatten rund 600 Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten gemeinsam vor dem Landtag für Verbesserungen in der ambulanten Versorgung protestiert.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.