Ärzte fordern E-Rezept-Anreize und drohen mit Boykott |
Ev Tebroke |
24.05.2022 12:30 Uhr |
Das derzeitige Vorgehen der Gematik in Sachen E-Rezept geht den Kassenärzten gehörig gegen den Strich. / Foto: Fotolia/ix4U
Seit Monaten treibt die Gematik die Umsetzung des E-Rezepts mit allen Mitteln voran. Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die verpflichtende Einführung zum 1. Januar 2022 gecancelt hatte, läuft die Erprobungsphase weiter. Erklärtes Ziel der Gematik-Gesellschafter, darunter Ärzte- und Apothekerschaft, ist der partielle E-Rezept-Start in Clustern, sobald 30.000 E-Rezepte reibungslos den gesamten Prozess von der Verordnung in den Praxen über die Belieferung in den Apotheken bis hin zur Abrechnung seitens der Kassen durchlaufen haben. Ein vorliegender, noch abzustimmender Gematik-Beschluss sieht nun vor, das E-Rezept im September flächendeckend zunächst in Bayern und Schleswig-Holstein einzuführen. Die Ärzte wollen da nicht mitmachen.
Per Resolution wehrt sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gegen die Zwangseinführung. Sie fühlt sich durch die mehrheitlich vom BMG dominierte Gematik gegängelt und fordert eine andere Vorgehensweise bei der E-Rezept-Umsetzung. Zuletzt hatten sich bereits Ärztevorstände in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dafür ausgesprochen, die E-Rezept-Pflicht zu stoppen. Neben Anreizen für eine flächendeckende Teilnahme der Praxen an der Erprobung verlangen die Kassenärzte auch einen besseren technischen Support der Gematik. Gebe es kein Entgegenkommen, drohen sie mit dem Rückzug aus der Gematik – also einer Art Boykott der Entscheidungsprozesse.
Bislang machen erst sehr wenige Praxen bei der E-Rezept-Erprobung mit. Auf rund 10 bis 20 Prozent hatte Gematik-Produktmanager Hannes Neumann zuletzt die Zahl der Praxen geschätzt, die ein E-Rezept ausstellen können. Die Gematik versuche, »eine Digitalisierung mit der Brechstange voranzutreiben«, in der die Arztpraxen mit Dysfunktionalitäten der Infrastruktur und nicht ausreichend getesteten Anwendungen in einer Weise konfrontiert werden, dass die Praxisabläufe gefährdet würden, teilte die KBV im Nachgang ihrer Vertreterversammlung (VV) am 23. Mai in Bremen mit.
Die Gematik müsse in ihren Entscheidungen die Interessen ihrer Gesellschafter berücksichtigen und dürfe sie nicht übergehen, heißt es in der Resolution, die die KBV gestern auf der VV verabschiedet hatte. Zudem könnten Modellregionen nur in freiwilliger Vereinbarung mit den Regionen selbst festgelegt werden, betont die Ärzteschaft.
Mit einem erzwungenen regionalen flächendeckenden Rollout ab 1. September sehen sich die Kassenärzte demnach gegängelt. Anwendungen sollten »praxisorientiert« erprobt werden, mit dem Ziel, diese erst dann in den Praxen zu implementieren, wenn sie »ihre Praxistauglichkeit nachgewiesen haben und keine durch adäquate Erprobungen vermeidbare Aufwände in den Praxen generieren«. Zudem fordert die Ärzteschaft »Anreize« für eine flächendeckende Teilnahme, mit denen die Mehraufwände der teilnehmenden Praxen kompensiert werden: »Dies bedeutet insbesondere, dass auch ein durch die Gematik zu gewährleistender flächendeckender Support den Erfolg des Feldversuches gewährleistet und die für einen Erfolg der Erprobungen unerlässlichen Anreize für eine flächendeckende Teilnahme gesetzt werden, mit denen die Mehraufwände der teilnehmenden Praxen kompensiert werden.«
Sollte es hier kein entsprechendes Entgegenkommen seitens der Gematik und somit des Mehrheitsgesellschafters, dem BMG, geben, drohen die Kassenärzte mit Rückzug aus den entsprechenden Gematik-Prozessen. In der Resolution heißt es dazu: »Sofern die KBV die vorstehenden Eckpunkte im Rahmen der dafür notwendigen Festlegungen der Gematik nicht gewährleisten kann, wird der Vorstand Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aufgefordert, sich insbesondere aus Prozessen in der Gesellschaft zurückzuziehen, die der Grundorganisation der KBV als Körperschaft der Körperschaften zuwiderlaufen.« Das käme somit einer Art Boykott gleich.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.