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Arzneimittelabgabe

Ärzte fordern Dispensierrecht im Notfall

Um im Notdienst und in der Notfallversorgung Arzneimittel abgeben zu können, fordert der Deutsche Ärztetag den Gesetzgeber auf, entsprechende Gesetzesänderungen anzugehen. Apotheken könnten Medikamente im ländlichen Raum oder in Notfallsituationen oftmals nicht zeitgerecht bereitstellen, heißt es.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 03.11.2021  17:08 Uhr

Der Deutsche Ärztetag hat sich dieses Jahr vor allem mit dem Klimaschutz auseinandergesetzt, aber auch die Versorgung der Patienten im ländlichen Bereich beschäftigte die Ärzte. Dabei sorgen sich die Mediziner um die Arzneimittelversorgung für die Behandlung akuter Erkrankungen. Im Notdienst sei die nächste Apotheke oft weit entfernt, immobile Patientinnen und Patienten könnten in den ländlichen Gebieten oft nicht zeitgerecht medikamentös versorgt werden, argumentierten die Delegierten auf dem Ärztetag. Immer wieder würden die Mediziner feststellen, dass die örtlichen Apotheken demnach nicht »zeitgerecht« liefern könnten. Deshalb hat der Ärztetag einen Antrag angenommen, der den Gesetzgeber auffordert, den Ärzten hier mehr Rechte zu geben.

Der Beschluss der Ärzte lautet wörtlich: »Die Abgeordneten des 125. Deutschen Ärztetages 2021 fordern den Gesetzgeber auf, die rechtlichen Schritte einzuleiten, um ein ärztliches Dispensierrecht im Rahmen der Notfallversorgung und im organisierten Notdienst zur Verbesserung der Patientenversorgung zu ermöglichen.«

Besonders die Flutkatastrophe habe »eindrucksvoll gezeigt, dass die medizinische Versorgung schnell und zuverlässig nur durch die Hausärzte und Fachärzte vor Ort sichergestellt wurde, während Lieferketten teilweise wochenlang blockiert wurden«, so der Tenor der Ärzte. Patienten hätten durch den Zusammenbruch der Infrastruktur die Apotheken nicht erreichen können. Da davon auszugehen sei, dass diese »Naturereignisse« künftig wiederholt auftreten werden, sei Rechtssicherheit für den behandelnden Arzt nötig. Medizinern sollte im Notfall oder im Notdienst damit ausdrücklich die Abgabe von Medikamenten erlaubt sein. Tatsächlich hatten Apotheken nach der Flutkatastrophe im Juli, auf die die Ärzte anspielen, mittels improvisierter Lösungen die Arzneimittelversorgung wieder sichergestellt. Über Container-Lösungen konnten betroffene Apotheken beispielsweise in Leverkusen oder im Ahrtal ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Mit diesem Antrag führen die Ärzte ein Vorhaben weiter, dass die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) vor einigen Wochen gestartet hatte. Die KVBW wollte eine Petition in den Wartezimmern der Arztpraxen auslegen, die für die Einführung des Dispensierrechts in Notdiensten werben sollte. Aufgrund der Modellprojekte in denen Apotheker gegen Grippe impfen dürfen, fühlen sich viele Mediziner in ihren ärztlichen Aufgaben bedroht. Wenn die Versorgung durch Aufhebung der Sektorengrenzen bei den Heilberufen verbessert werden soll, dann könne dies keine Einbahnstraße sein, erklärte KVBW-Chef Norbert Metke bereits Ende September.

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