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PTA-Reformgesetz

Adexa und BVpta vermissen grundlegende Veränderungen

Sie haben mehr vom Kabinettsentwurf zum PTA-Reformgesetz erwartet: Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Bundesverband der PTA (BVpta) vermissen grundlegende Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf.
Ev Tebroke
29.08.2019  14:48 Uhr

Die Berufsvertreter der Apothekenangestellten sind enttäuscht vom nun vorliegenden Regierungsentwurf zum PTA-Reformgesetz. »Zusammenfassend kann ich aus Sicht der Apothekengewerkschaft und hier insbesondere der Adexa-Berufsgruppe PTA sagen: Der Minister hat seine Versprechen nicht gehalten«, teilte Adexa-Vorstand Andreas May mit.

Der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Entwurf enthält aus Sicht der PTA-Seite kaum grundlegende Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf vom 17. April. Nachdem sowohl Apotheker als auch BVpta und Adexa massive Kritik am ersten Entwurf angemeldet hatten, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Überarbeitung versprochen. Im Rahmen seines Video-Formats #FragSpahn sicherte der Minister im Gespräch mit der pharmazeutisch-technische Assistentin Iris Priebe zu, nach der Sommerpause eine neue Gesetzesversion zu präsentieren: »Wir haben sehr viele auch kritische Rückmeldungen zu unserem Vorschlag bekommen, was dazu geführt hat, dass wir ihn jetzt ganz grundsätzlich überarbeiten«, sagte Spahn.

Dieses Versprechen sehen die Berufsvertreter nicht eingelöst. »Moderne, anspruchsvollere Inhalte in eine veraltete, zu enge Form gießen zu wollen, kann nicht funktionieren«, kritisiert May. Mit dem Gesetz will Spahn nach eigenen Angaben das Berufsbild der PTA und deren Ausbildung modernisieren. Durch die Reform soll der PTA-Beruf für den Nachwuchs attraktiver werden und so einer weiteren Zuspitzung des Fachkräftemangels in Apotheken entgegenwirken. Die PTA-Seite pocht dabei vor allem auf eine Ausweitung der Ausbildungszeit von derzeit zweieinhalb auf drei Jahre. Zudem sollen die PTA mehr Kompetenzen bekommen und so ihre Expertise besser einsetzen können.

Doch im aktuellen Entwurf hält das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an der aktuellen Ausbildungszeit fest. Dies sei für die Berufsgruppe PTA äußerst frustrierend, so May. »Jetzt können Betroffene und Interessenvertreter wie Adexa und der BVpta nur noch darauf hoffen, dass Bundestag und Bundesrat mehr Mut und Weitsicht haben, um die Ausbildung wirklich an die aktuellen und künftigen Anforderungen anzupassen.«

Auch die ursprünglich im Referentenentwurf angelegten Möglichkeiten, den PTA unter gewissen Voraussetzungen pharmazeutische Tätigkeiten ohne Beaufsichtigung durch einen Apotheker zu erlauben, wurden im Kabinettsentwurf stark zurückgenommen. Dies findet die Adexa besonders ärgerlich: Damit die Pflicht zur Beaufsichtigung von PTA bei pharmazeutischen Tätigkeiten entfällt, seien weiterhin sehr umfangreiche Voraussetzungen vorgesehen. So muss die PTA unter anderem die Gesamtnote »gut« vorweisen, eine mindestens dreijährige Berufserfahrung sowie das freiwillige Fortbildungszertifikat. Gegenüber den Möglichkeiten, die bisher durch § 17 Absatz 6 Apothekenbetriebsordnung gegeben sind, sei dies für diverse PTA und auch Apothekenleitungen ein Rückschritt, kritisiert May: »Die angestrebte Kompetenzerweiterung wird hier nicht nur verfehlt, sondern konterkariert.«

Positiv hingegen sieht die Adexa etwa die Möglichkeit, künftig die Prüfung zweimal wiederholen zu können. Auch die Option, künftig die Ausbildung in Teilzeit absolvieren zu können, wird begrüßt.

 

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