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Neue Testverordnung

Absenkung der Test-Vergütung in wenigen Tagen

Noch ist unklar, wie viel die Anbieter von Schnelltest-Zentren, also auch Apotheken, künftig für die Durchführung von Coronavirus-Antigentests erhalten sollen. Klar ist aber, die Vergütung soll abgesenkt werden. Die entsprechende Verordnung könnte laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits in wenigen Tagen in Kraft treten. Zudem ist auch eine Vergütung für die Aufsicht von Selbsttests geplant.
Charlotte Kurz
01.06.2021  12:44 Uhr
Spahn hebt seriöse Arbeit der Apotheker hervor

Spahn hebt seriöse Arbeit der Apotheker hervor

Im Zuge der Diskussion um mögliche Betrugsfälle bei den Testzentren hält Spahn allerdings nichts von Pauschalisierungen und betonte, dass viele Teststellen, von Ärzten, Apothekern, dem Roten Kreuz aber auch von privaten Anbietern seriös und ernsthaft betrieben würden. Einige Bundesländer hätten zudem bereits auch einzelne Teststellen wieder geschlossen, wenn etwa Qualitäts- oder Hygienestandards nicht eingehalten werden konnten, so Spahn.

Trotzdem werde er weiter mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Bundesfinanzministerium über mögliche zusätzliche Kontrollen im Rahmen der Beauftragung und Abrechnung der Tests sprechen, so Spahn. Am gestrigen Montag hatten sich die Gesundheitsminister und –ministerinnen der Länder gemeinsam mit Spahn per Videoschaltkonferenz beraten, wie hier nachgebessert werden könne. Ein Vorschlag ist, Rechnungen über eingekaufte Testkits der Abrechnung beizulegen. Zudem könnten Testzentren privater Anbieter künftig dazu verpflichtet werden, ihre Steuer-ID an die Abrechnungsstellen weiterzugeben, sodass auch anfallende Umsätze durch das Finanzamt gegengerechnet werden könnten, erklärte am gestrigen Montagnachmittag ein Sprecher des BMG im Rahmen einer Pressekonferenz.

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