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Neue Testverordnung

Absenkung der Test-Vergütung in wenigen Tagen

Noch ist unklar, wie viel die Anbieter von Schnelltest-Zentren, also auch Apotheken, künftig für die Durchführung von Coronavirus-Antigentests erhalten sollen. Klar ist aber, die Vergütung soll abgesenkt werden. Die entsprechende Verordnung könnte laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits in wenigen Tagen in Kraft treten. Zudem ist auch eine Vergütung für die Aufsicht von Selbsttests geplant.
Charlotte Kurz
01.06.2021  12:44 Uhr
Absenkung der Test-Vergütung in wenigen Tagen

Bereits am Sonntag hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einer TV-Sendung angekündigt, die Vergütung der Durchführung von Coronavirus-Schnellteststellen kürzen zu wollen. Hintergrund seien gesunkene Preise der Antigentests im Einkauf. Demnach plant der Minister, die Erstattung der Testkosten von derzeit 6 auf maximal 3 bis 4 Euro zu senken. Aber auch bei der Durchführung der Tests sollen die Betreiber von Testzentren künftig weniger Geld erhalten.

Am heutigen Dienstag erklärte Spahn in der Bundespressekonferenz, dass er die Entscheidung, die Vergütung senken zu wollen, bereits Anfang vergangener Woche getroffen hatte, also bevor die Diskussion um mögliche Betrugsfälle in Testzentren aufkam. Zwar nannte er bei der Pressekonferenz keine konkrete Summe, die Testanbieter künftig für die Abnahme der Bürgertests erhalten sollen. Die Vergütung werde jedoch geringer ausfallen, so der Minister. Derzeit erhält nicht-medizinisches Personal 12 Euro, ärztliches Personal 15 Euro je durchgeführtem Coronavirus-Schnelltest.

Am Sonntag deutete er aber an, dass das Honorar künftig je Testung bei »unter 10 Euro« liegen soll. Diese Entscheidung werde jetzt innerhalb von Tagen fallen, so Spahn am Dienstag. Damit könnte die Aktualisierung der Coronavirus-Testverordnung noch diese Woche erfolgen. In wenigen Tagen würde dann die Absenkung der Vergütung vermutlich auch für Apotheken gelten.  Der Fall zeige, dass es gut sei, dass es die Verordnungsermächtigung in der Pandemie gebe, um neue Erkenntnisse schnell anzupassen, bekräftigte der CDU-Politiker. Solange der Bundestag die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite weiter fortführt, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Befugnis, ohne Einbezug des Parlaments mittels Rechtsverordnungen Regeln beispielsweise zum Impfen und Testen zu erlassen. Aufgrund einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung kann das BMG im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung künftig auch bis zu ein Jahr nach Beendigung der pandemischen Lage durch den Bundestag weiterhin eigenständig Änderungen vornehmen.

Darüber hinaus soll die überarbeitete Testverordnung eine weitere Änderung enthalten, deutete Spahn am Dienstag an. So sollen künftig Selbsttests unter Aufsicht von professionellen Anbietern durchgeführt werden können. Auch hierfür soll es eine Vergütung geben, allerdings werde diese Dienstleistung »eine deutlich niedrigere Vergütung mit sich bringen«, betonte Spahn. Denn für die alleinige Aufsicht würden weniger Schutzmaßnahmen benötigt als für die Durchführung der Schnelltests von professionellen Anwendern. Zudem sollen alle Teststellen künftig verpflichtet werden, sich an die Corona-Warn-App anzuschließen.

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