Abgabe von Selbsttests auf Influenza nun legal |
Ev Tebroke |
31.05.2023 14:30 Uhr |
In den Apotheken selbst dürfen übrigens weiterhin keine Tests auf Influenza durchgeführt werden. Hier gilt nach wie vor der Arztvorbehalt des § 24 IfSG. Damit ist die Rechtslage identisch zu den HIV-Tests, die ebenfalls zwar als Selbsttest abgegeben, aber nicht in der Offizin durchgeführt werden dürfen.
In ihrer Stellungnahme hatte die ABDA bereits angemerkt, dass Testungen auf Influenza auch in Apotheken möglich sein sollten und diesbezüglich eine entsprechende Anpassung des IfSG angeregt. »Nicht alle Menschen können und wollen solche Tests selbst anwenden, sondern vertrauen auf die Durchführung durch sachkundige Dritte, ohne gleich den Arzt aufsuchen zu wollen.« Dass die Apotheker für die Durchführung derartiger Tests qualifiziert seien, hätten sie während der Corona-Pandemie unzweifelhaft bewiesen. Und weiter heißt es: »Es ist auch nicht begründbar, dass Laien diese Tests selbst durchführen dürfen, Apotheker mit der nötigen Sachkunde derartige Tests hingegen nicht.« Mit einer entsprechenden Regelung würde auch ein notwendiger Arztbesuch nicht verhindert ‒ sei es zur diagnostischen Bestätigung des positiven Testergebnisses und zur Einleitung einer eventuell erforderlichen Behandlung oder sei es für die Krankschreibung, so die Einschätzung der ABDA.
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