ABDA warnt vor E-Rezept in Krankenkassen-Apps |
Das E-Rezept soll 2024 Pflicht werden. Die ABDA begrüßt dies. Auch sonst fielen die Reaktionen auf die Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministers eher positiv aus. / Foto: PZ/Alois Mueller
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die schleppende Verbreitung digitaler Anwendungen für Patienten deutlich beschleunigen. »Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten«, sagte der SPD-Politiker bei der Vorstellung der Digitalstrategie am gestrigen Donnerstag und kündigte einen »Neustart« an. Konkret sollen bis Ende 2024 für alle gesetzlich Versicherten E-Akten eingerichtet werden – es sei denn, sie lehnen das ausdrücklich ab (Opt-out-Regelung). Gespeichert werden können darin zum Beispiel Befunde, Röntgenbilder und Listen mit eingenommenen Medikamenten. Erklärtes Ziel bis 2025 ist, dass 80 Prozent der gesetzlich Versicherten E-Akten haben. Außerdem sollen E-Rezepte nach einer bisher stockenden Einführung einfacher nutzbar und Anfang 2024 zum verbindlichen Standard werden.
Um das zu erreichen, will Lauterbach in Kürze zwei Gesetzesinitiativen starten. Das Digitalgesetz soll den Versorgungsalltag mit digitalen Lösungen verbessern. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll dazu beitragen, pseudonymisierte Gesundheitsdaten für die Forschung nutzen zu können. Dies soll Deutschland als Forschungsstandort wieder attraktiv machen.
Die Reaktionen der Apothekerschaft, der Krankenkassen und der Industrie auf den Vorstoß des Ministers fielen überwiegend positiv aus. Patientenvertreter äußerten Bedenken hinsichtlich der Opt-out-Regelung. Die Kassenärzte lehnen die Pläne hingegen ab.
Die ABDA begrüßte, dass Lauterbach die Digitalisierung im Gesundheitswesen schneller vorantreiben wolle. Die elektronische Patientenakte (EPA) könne viel Nutzen für die Patienten stiften. Noch drängender sei aber das elektronische Rezept. »Wir sind überzeugt, dass die Gesundheitskarte das Einlösen von E-Rezepten für die Patientinnen und Patienten einfacher, komfortabler und sicherer machen wird«, sagte ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold.
Auf Kritik in der ABDA stößt allerdings Lauterbachs Vorstoß, dass das E-Rezept auch über die Krankenkassen-Apps weitergeleitet werden kann. Die Standesvertretung befürchtet, dass die Kassen so Verordnungs- und Abgabedaten sammeln und Patienten lotsen könnten. Krankenkassenspezifische EPA-Apps seien unnötig und könnten zum gläsernen Patienten führen, so Arnold. Die Versicherten dürften nicht ihr Recht auf freie Apothekenwahl verlieren. »Werden sie durch ihre Krankenkassen mit Anreizen, Drohungen oder Gadgets zu bestimmten Apotheken gelotst, führt das letztendlich zur Entmündigung der Versicherten«, warnte Arnold. Er wies darauf hin, dass die Apotheken schon seit September 2022 bundesweit bereitstünden, um E-Rezepte einzulösen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.