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Retinoide

ABDA schlägt Sonderrezepte vor

Die Apotheker schlagen ein Sonderrezept für die Verschreibung von Retinioden vor. Demnach ergibt auch ein generelles Versandhandelsverbot für diese Wirkstoffe Sinn.
Stephanie Schersch
03.12.2018  15:22 Uhr

Im Oktober hatte das Bundesministerium für Gesundheit seine Pläne für eine Novelle der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) präsentiert. Neue Regeln sind demnach unter anderem für Tabletten und Kapseln mit den fruchtschädigenden Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin geplant, sofern sie bei Frauen im gebärfähigen Alter zum Einsatz kommen. Ärzte dürfen die entsprechenden Präparate in diesen Fällen nur in einer Menge verschreiben, die den Bedarf für maximal 30 Tage abdeckt. Zudem sollen entsprechende Rezepte dann nur noch sechs Tage lang gültig sein. Hintergrund sind Beschlüsse auf EU-Ebene.

Die ABDA hat Bedenken, dass diese Sonderregeln im Apothekenalltag in Einzelfällen untergehen könnten. In einer Stellungnahme schlägt sie daher ein Sonderrezept für die Verordnung Retinoid-haltiger Präparate vor, das für besondere Aufmerksamkeit sorgen soll. Inhaltlich könnten sich diese Formulare demnach an den Vorgaben für T-Rezepte orientieren, auf denen Ärzte die ebenfalls teratogenen Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verschreiben. Für entsprechende Arzneimittel gilt heute zudem ein striktes Versandhandelsverbot. Auch das sollte aus Sicht der ABDA als Vorbild für Retinoide dienen.

Ärzte sollen Dosis vermerken

In ihrer Stellungnahme formulieren die Apotheker darüber hinaus einen ganz grundsätzlichen Wunsch zur Änderung der AMVV. Demnach sollte die Dosis zur Pflichtangabe auf allen Arzneimittel-Rezepten werden. Ausnahmen schlägt die ABDA lediglich für Fälle vor, in denen eine entsprechende Anweisung zum Beispiel in einem Medikationsplan steht. Auch wenn andere Heilberufler das Arzneimittel anwenden, seien Dosisangaben überflüssig, heißt es. Das ist etwa beim Einsatz von Parenteralia der Fall.

Bereits 2014 hatte der Sachverständigenrat für Verschreibungspflicht Dosierungsangaben auf Rezepten empfohlen, um Medikationsfehler zu umgehen. Aus Sicht der Apotheker ist das genau der richtige Weg. In ihrer Begründung verweist die ABDA auf eine ausführliche Stellungnahme, die erst kürzlich die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt hat.

Beim Patienten gebe es häufig Informationslücken mit Blick auf das verordnete Präparat, heißt es darin. Entsprechende Fragen könnten die Apotheker einfach klären, wenn sie über die Dosierung informiert seien. Ganz besonders wichtig sei das im Falle einer Off-Label-Verordnung für Kinder. Allerdings betont die AMK ganz grundsätzlich auch eines: Fehlt die Dosisangabe auf dem Rezept, darf das nicht das Risiko für eine Retaxation durch die Krankenkasse erhöhen.

 

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