Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Verwirrung um Desinfektionsmittel

ABDA schafft Klarheit

Dürfen Apotheken Händedesinfektionsmittel herstellen oder ist es ihnen gemäß Biozidverordnung untersagt? Die ABDA informiert jetzt in einem Rundschreiben über die rechtliche Lage.
AutorKontaktChristina Müller
Datum 03.03.2020  12:20 Uhr

Ob die Biozidverordnung auch Händedesinfektionsmittel umfasst oder nur für Flächendesinfektionsmittel gilt, wird derzeit unterschiedlich bewertet. Sollte dies der Fall sein, dürften Apotheken sie weder auf Einzelanforderung noch auf Vorrat herstellen. Vor dem Hintergrund, dass industriell gefertigte Desinfektionsmittel zur Anwendung auf der Haut derzeit nicht lieferbar sind, stellt das die Offizinen vor Probleme.

Zuständig sind in dieser Frage die jeweiligen Landesbehörden. Das macht die Situation noch komplizierter, als sie ohnehin schon ist, denn die Länder bewerten die Rechtslage offenbar ganz unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen etwa ist die Herstellung der Händedesinfektionsmittel nach der Rezeptur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach Ansicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales »als Arzneimittel im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs nach Apothekenbetriebsordnung möglich«. Das teilte die Apothekerkammer Nordrhein mit.

In Schleswig-Holstein kommt das Sozialministerium zu einem anderen Schluss. Wie die PZ erfuhr, schätzen es die zuständigen Mitarbeiter dort als Verstoß gegen die Biozidverordnung ein, wenn Offizinen Desinfektionsmittel herstellen. Um den Apotheken die Produktion dennoch zu ermöglichen, erteilt das Ministerium ihnen jetzt eine Sondergenehmigung. Die Folge: Im Norden Deutschlands dürfen Apotheken nun sowohl Hände- als auch Flächendesinfektionsmittel herstellen – »auch über die 100er Regel hinaus«, wie die Apothekerkammer Schleswig-Holstein informiert.

Die ABDA bemüht sich derweil um eine bundeseinheitliche Lösung. Aus ihrer Sicht unterliegt die Anfertigung von Händedesinfektionsmitteln zwar der Biozidverordnung und ist damit in den Offizinen nicht erlaubt. In einem Rundschreiben der Bundesvereinigung heißt es jedoch, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plane, den Ländern zu empfehlen, eine Ausnahmeregelung gemäß Artikel 55 Biozidverordnung für Desinfektionsmittel zur Anwendung auf der Haut zu treffen. »Auf dieser Grundlage könnten Apotheken – entsprechende Verfügbarkeit der Ausgangsstoffe und Primärpackmittel vorausgesetzt – Desinfektionsmittel für die Hände herstellen.«

Mit Blick auf die derzeit fehlenden Grundstoffe könnte die Anfertigung nach Biozidverordnung eine Tür öffnen: »Möglich wäre in diesem Fall eventuell auch die Verwendung von Ausgangsstoffen, deren Qualität nicht den Anforderungen des Arzneibuchs entspricht«, so die ABDA. Für die verwendeten Substanzen müssten die Apotheken dann weder ein Analysenzertifikat vorweisen, noch bei Eingang die Identität prüfen.

Die ABDA nennt in ihrem Schreiben folgende Desinfektionsmittel, die von einer möglichen Ausnahmeregelung betroffen sein könnten:

 »Wir erarbeiten derzeit eine Handlungshilfe für die Apotheken für die Herstellung der Produkte als Biozide, deren Kennzeichnung und Dokumentation, die wir schnellstmöglich zur Verfügung stellen werden«, teilt die ABDA mit.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa