ABDA kritisiert noch stärkeren Einfluss des Bundes |
Mit dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz will die Bundesregierung die Gematik in eine Digitalagentur umbauen. Die ABDA kritisiert, dass der Einfluss der Selbstverwaltung künftig weiter beschnitten werden soll. / Foto: ABDA
Mit dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) will die Bundesregierung die Aufgaben und Befugnisse der Gematik erweitern und sie zu einer Digitalagentur für Gesundheit ausbauen. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Gematik zu stärken, um die digitale Transformation des Gesundheitswesens schneller und effizienter voranzutreiben. Im Mai legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dazu einen Referentenentwurf vor.
Das BMG soll demnach ermächtigt werden, per Rechtsverordnung das Aufgabenportfolio der neuen Agentur flexibel anzupassen, zu erweitern oder zu reduzieren. Das BMG kann der Digitalagentur Gesundheit damit weitere Aufgaben übertragen, die im Zusammenhang mit ihren Kernaufgaben nach dem Fünften Sozialgesetzbuch stehen, und sie ihr auch wieder entziehen. Im Entwurf sind zudem neue Aufgaben genannt, die die künftige Digitalagentur Gesundheit übernehmen soll.
Mit dem Gesetzentwurf will das BMG außerdem seinen Einfluss weiter ausbauen. So ist geplant, dass die Digitalagentur Gesundheit künftig zu 100 Prozent in der Hand des BMG liegen soll. Derzeit hält das BMG 51 Prozent der Anteile der Gematik. Weitere Gesellschafter sind unter anderem die Bundesärztekammer (BÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband.
Die ABDA begrüßt generell die Zielsetzung des Gesetzentwurfs. Eine erfolgreiche digitale Transformation im Gesundheitswesen bedürfe klarer und stringenter Zuständigkeiten, heißt es in der Stellungnahme, die der PZ vorliegt. Aus Sicht der Standesvertretung scheitere die Anpassung der relevanten Rahmenbedingungen für die Digitalisierung allerdings nicht an fehlenden Zuständigkeiten, sondern am »mangelnden Umsetzungswillen«. Hieran ändere auch die bloße Umbenennung der Gematik nichts.