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Entwurf des Digital-Gesetzes

ABDA für Ident-Verfahren allein in Apotheken

Auch künftig sollten ausschließlich Apotheken Versicherte identifizieren können. Das fordert die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Digital-Gesetzes. Zudem spricht sich die Bundesvereinigung für Nachbesserungen bei der digitalen Unterstützung des Medikationsmanagements sowie bei der geplanten neuen Leistung »assistierte Telemedizin in Apotheken« aus.
Anne Orth
01.08.2023  14:00 Uhr

Mit dem »Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens«, kurz Digital-Gesetz, will die Bundesregierung in erster Linie eine bessere Nutzung der elektronischen Patientenakte (EPA) und des E-Rezepts erreichen. Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu am 20. Juni einen Referentenentwurf vorgelegt. Dem Entwurf zufolge soll die EPA zunächst das digitale Medikationsmanagement unterstützen. Apothekenteams sollen verpflichtet werden, den elektronischen Medikationsplan zu aktualisieren, sofern Patienten dem nicht widersprochen haben. E-Rezepte werden ab Januar 2024 Pflicht, und die Krankenkassen sollen eigene E-Rezept-Apps anbieten dürfen. Versicherte sollen zudem Anspruch auf die neue Leistung »assistierte Telemedizin in Apotheken« haben.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die ABDA grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfes, die digitale Transformation des Gesundheitswesens voranzutreiben. Die Umsetzungsfristen hält die Bundesvereinigung allerdings angesichts knapper Ressourcen für die notwendigen IT-Entwicklungen für »sehr ambitioniert«. Zudem kritisiert sie, dass die mit dem Gesetzentwurf »einhergehenden erheblichen Mehraufwände auf Seiten der Industrie und der Leistungserbringer unberücksichtigt« blieben. Fragen der Refinanzierung blieben ungeklärt, heißt es.

Laut Gesetzentwurf sollen künftig neben den Apotheken auch Vertragsärzte und Vertragszahnärzte berechtigt sein, Versicherte zu identifizieren und ihnen somit den Zugang zu Anwendungen der Telematik-Infrastruktur wie der EPA und dem E-Rezept zu ermöglichen. »Hiergegen bestehen aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen erhebliche Bedenken«, formuliert die ABDA in ihrer Stellungnahme und fordert, an der bisherigen Regelung festzuhalten, wonach das Ident-Verfahren allein Aufgabe der Apotheken ist. Diese Regelung gilt seit Januar 2023, seit das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz in Kraft ist.

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