ABDA für Ident-Verfahren allein in Apotheken |
Laut Gesetzentwurf sollen Apotheken künftig die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen der assistierten Telemedizin anzubieten. So sollen sie Versicherte zu ambulanten telemedizinischen Leistungen beraten und sie anleiten können, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Außerdem sollen sie bei einer ärztlichen telemedizinischen Leistung einfache medizinische Routineaufgaben zur Unterstützung durchführen können. Grundsätzlich begrüßt die ABDA dies in ihrer Stellungnahme, hält den Entwurf bei diesem Sachverhalt aber für »unausgereift«.
Beim Bereitstellen technischer Ausstattungen zur Inanspruchnahme telemedizinischer Leistungen in der Apotheke schaffe man erstmals die Situation, dass ein Arzt gewissermaßen in einer Apotheke praktiziere. Dies widerspreche geltendem Recht, das eine bauliche Trennung der Apothekenbetriebsräume von anderweitig gewerblich oder beruflich genutzten Räumen verlange, kritisiert die ABDA. Sie bezweifelt auch, ob durch die neue Leistung wie beabsichtigt die Versorgung in strukturschwachen ländlichen Gebieten gestärkt werde. Vielmehr sieht sie das Risiko, dass überregionale – auch ausländische – Anbieter telemedizinischer Leistungen in Konkurrenz zu Arztpraxen treten und diesen einen auskömmlichen Betrieb erschweren könnten. Dadurch bestehe die Gefahr, dass das Versorgungsangebot vor Ort weiter ausgedünnt werden könne.
Kritisch sieht die Bundesvereinigung zudem, dass Apotheken laut Gesetzentwurf die Möglichkeit erhalten sollen, einfache medizinische Routineaufgaben zur Unterstützung einer ärztlichen telemedizinischen Leistung durchzuführen. Dabei stellten sich Fragen zum Arztvorbehalt, zur gegebenenfalls erforderlichen Einbindung in einen Behandlungsvertrag sowie zu daraus resultierenden Haftungsfragen. Es stelle sich auch die Frage, welche Funktion Apotheken und ihrem Personal in rechtlicher Hinsicht zugewiesen werde. Es sei zudem unklar, worauf genau Versicherte Anspruch hätten. Die ABDA fordert den Gesetzgeber auf, die Regelungen zur neuen Leistung konkreter festzulegen. Ohne entsprechende gesetzliche Konkretisierung sieht die Standesvertretung das Risiko, dass sich bei den Verhandlungen keine Einigung herstellen lässt und – wie bei den pharmazeutischen Dienstleistungen – langwierige Schieds- und Klageverfahren die Folge sein könnten.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.