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Entwurf des Digital-Gesetzes

ABDA für Ident-Verfahren allein in Apotheken

Auch künftig sollten ausschließlich Apotheken Versicherte identifizieren können. Das fordert die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Digital-Gesetzes. Zudem spricht sich die Bundesvereinigung für Nachbesserungen bei der digitalen Unterstützung des Medikationsmanagements sowie bei der geplanten neuen Leistung »assistierte Telemedizin in Apotheken« aus.
Anne Orth
01.08.2023  14:00 Uhr

Chance zu »echtem« Medikationsplan nutzen

Nachbesserungen fordert die ABDA auch bei der digitalen Unterstützung des Medikationsmanagements. Zwar begrüßt sie, dass für alle Patienten, die dies nicht ausdrücklich ablehnen, in der EPA medikationsspezifische Daten gespeichert werden und damit die Basis für eine digitale Unterstützung des Medikationsmanagements geschaffen werden soll. Problematisch sei allerdings »die Bezeichnung einer bloßen Sammlung von Verordnungs- und Dispensierdaten als Medikationsplan«, heißt es. Tatsächlich handele es sich um eine Dokumentation der aktuell angewendeten Arzneimittel, die erst unter Berücksichtigung von Therapieanweisungen, der Ergänzung von relevanten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten sowie der inhaltlichen Prüfungen und Bewertungen durch die beteiligten Leistungserbringer zu einem Medikationsplan werde.

Daher regt die Standesvertretung an, die Begriffe »Medikationsplan« und »Medikationsliste« zu definieren und damit voneinander abzugrenzen. Soweit ein »echter« Medikationsplan angestrebt werde, müssten Mindeststandards erfüllt werden, die sich sowohl auf die Qualität der Daten als auch auf erforderliche dazugehörige Prozesse bezögen. Die vorgelegte Änderung des SGB V gäbe die Chance, die oben genannten Voraussetzungen für einen »echten« Medikationsplan, der den Namen verdiene, erstmals vollständig zu beschreiben, heißt es in der Stellungnahme.

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