ABDA für Ident-Verfahren allein in Apotheken |
Nachbesserungen fordert die ABDA auch bei der digitalen Unterstützung des Medikationsmanagements. Zwar begrüßt sie, dass für alle Patienten, die dies nicht ausdrücklich ablehnen, in der EPA medikationsspezifische Daten gespeichert werden und damit die Basis für eine digitale Unterstützung des Medikationsmanagements geschaffen werden soll. Problematisch sei allerdings »die Bezeichnung einer bloßen Sammlung von Verordnungs- und Dispensierdaten als Medikationsplan«, heißt es. Tatsächlich handele es sich um eine Dokumentation der aktuell angewendeten Arzneimittel, die erst unter Berücksichtigung von Therapieanweisungen, der Ergänzung von relevanten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten sowie der inhaltlichen Prüfungen und Bewertungen durch die beteiligten Leistungserbringer zu einem Medikationsplan werde.
Daher regt die Standesvertretung an, die Begriffe »Medikationsplan« und »Medikationsliste« zu definieren und damit voneinander abzugrenzen. Soweit ein »echter« Medikationsplan angestrebt werde, müssten Mindeststandards erfüllt werden, die sich sowohl auf die Qualität der Daten als auch auf erforderliche dazugehörige Prozesse bezögen. Die vorgelegte Änderung des SGB V gäbe die Chance, die oben genannten Voraussetzungen für einen »echten« Medikationsplan, der den Namen verdiene, erstmals vollständig zu beschreiben, heißt es in der Stellungnahme.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.