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Covid-19-Impfstoffe

ABDA fordert Vergütung von 18,08 Euro pro Vial

Im Zuge der Überarbeitung der Coronavirus-Impfverordnung soll künftig eine gestaffelte Apotheken-Vergütung bei der Abgabe der Covid-19-Impfstoffe an Betriebsärzte gelten. Die Vergütung für die Vertragsärzte soll dabei gleich bleiben. Dies kritisiert die ABDA in einer aktuellen Stellungnahme. Darin fordert sie ein Apotheken-Honorar von mehr als 18,08 Euro netto je Impf-Vial.
Charlotte Kurz
26.05.2021  10:00 Uhr
ABDA fordert Vergütung von 18,08 Euro pro Vial

Ab dem 7. Juni soll eine aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung gelten, das sieht ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Darin wird nun erstmalig die Einbindung der Betriebsärzte in die Covid-19-Impfkampagne geregelt. Und: Die Priorisierung bei den Covid-19-Impfungen fällt am selben Tag. Gleichzeitig soll auch die Apotheken-Vergütung für die Verteilung und Bestellung der Impfstoffe angepasst werden. Die PZ hatte bereits vergangene Woche über die Pläne des BMG berichtet, die Vergütung für die Impfstoffe, die Apotheken für Betriebsärzte ordern, mengenmäßig zu staffeln. Ab dem 101. abgegebenem Vial soll es so keine 6,58 Euro mehr pro Vial sondern nur noch 4,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer geben. Und ab dem 151. Vial sollen es dann nur noch 2,19 Euro netto sein.

Dass die Privat- und Betriebsärzte nun in die Impfkampagne mit einsteigen und insbesondere, dass diese Mediziner ihre Impfstoffe wie die Vertragsärzte auch über den pharmazeutischen Großhandel und die öffentlichen Apotheken beziehen, begrüßt die ABDA in einer Stellungnahme. Auch die »Sinnhaftigkeit einer Staffelung der Apothekenvergütung« bei der Versorgung der Betriebsärzte kann sie nachvollziehen. Allerdings pocht sie erneut darauf, die Vergütungshöhe für Apotheken anzupassen. Denn: Die derzeit gültigen 6,58 Euro netto für Vertrags- und Privatärzte will das BMG im aktuellen Referentenentwurf nicht antasten. Die ABDA fordert jedoch mehr als 18,08 Euro netto pro Impf-Vial. Diese Summe ergebe sich auf Basis der Aufstellung des tatsächlichen Aufwands der Apotheken, die die ABDA an das BMG vergangene Woche übermittelt hatte. Die Grundlage für diese Aufstellung ist eine Apotheken-Umfrage, die anhand von Fragebogen in den Mitgliedsorganisationen durchgeführt wurde. Die Apotheker fordern damit nicht nur eine entsprechende Anpassung des Honorars, sondern auch »einen Ausgleich der Unterdeckung aus der Vergangenheit«.

Bezüglich der Staffelung bei der Impfstoff-Bestellung für Betriebsärzte regt die ABDA an, die Staffelung pro beliefertem Arzt gelten zu lassen. Denn der Aufwand für die Apotheke sei abhängig von der arztbezogenen Bestellung beziehungsweise Auslieferung. Konkret fordert die ABDA, dafür in den entsprechenden Paragrafen der Verordnung die Formulierung »pro Leistungserbringer« zu schreiben, damit die Staffelung nur pro Arzt und nicht insgesamt für alle Betriebsärzte gelte.

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