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Coronavirus-Testverordnung
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ABDA fordert gleichbleibende Vergütung für Corona-Tests

Die ABDA begrüßt, dass laut einem Referentenentwurf der Anspruch auf Testungen auf SARS-CoV-2 bis zum 7. April 2023 verlängert werden soll. Dass die Vergütung für die Tests sinken soll, lehnt die Standesvertretung hingegen ab. Zudem fordert die ABDA, dass in Apotheken auch Menschen mit Symptomen getestet werden dürfen. Das wird in einer heute veröffentlichten Stellungnahme deutlich.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 21.11.2022  15:00 Uhr
Bürgertests nur noch in heilberuflichen Teststellen

Bürgertests nur noch in heilberuflichen Teststellen

Die Standesvertretung fordert auch, die Durchführung von Bürgertestungen künftig auf heilberuflich geleitete Teststellen, das heißt auch Apotheken, zu beschränken. Damit soll Missbrauch vorgebeugt werden. Dafür hatte sich ebenfalls die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker ausgesprochen und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Darüber hinaus dringt die ABDA in ihrer Stellungnahme darauf, »rechtzeitig die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit auch über den 7. April 2023 hinaus Testungen auf das Coronavirus abgerechnet werden können«.

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