ABDA fordert Beibehaltung der Corona-Regelungen in Apotheken |
Seit der Coronavirus-Krise können Apotheker ihre Patienten unbürokratischer versorgen. Die ABDA fordert, diese Sonderregeln beizubehalten. / Foto: KKH / Christian Wyrwa
Mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AVV) hatte die Bundesregierung im April einige Neuregelungen in der Arzneimittelversorgung beschlossen. Unter anderem gilt seitdem eine neue pauschale Vergütung für den Botendienst in Höhe von 5 Euro pro Lieferung. Damit die Patienten im Falle eines nicht lieferbaren Arzneimittels nicht erneut in die Apotheke kommen müssen, gelten zudem erleichterte Austauschmöglichkeiten. So ist es auch möglich nicht rabattierte Präparate abzugeben.
Der ABDA-Gesamtvorstand, der aus den 34 Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Mitgliedsorganisationen sowie den Mitgliedern des Geschäftsführenden ABDA-Vorstandes besteht, hat am heutigen Donnerstag in Berlin eine Resolution zu diesen Maßnahmen beschlossen. In dem Beschluss heißt es, dass die Regelungen dazu beigetragen hätten, die Versorgung insbesondere der chronisch kranken Menschen trotz Pandemie und Lieferengpässen jederzeit sicherzustellen und sachgerecht zu gestalten. Darüber hinaus habe die Vermeidung unnötiger Kontakte Patienten und Mitarbeiter in Apotheken vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus geschützt.
Und so stellt der Gesamtvorstand die folgende Forderung auf:
Was die Vergütung des Botendiensts betrifft, sind die Apotheker auf einem guten Weg. Denn das Bundesgesundheitsministerium plant, das Honorar dauerhaft im SGB V zu etablieren, allerdings soll es den derzeitigen Plänen zufolge auf 2,50 Euro pro Lieferung reduziert werden.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.