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Resolution

ABDA fordert Beibehaltung der Corona-Regelungen in Apotheken

Der Gesamtvorstand der ABDA hat sich in einer Resolution dafür ausgesprochen, die während der Coronavirus-Krise in der Arzneimittelversorgung eingeführten Sonderregeln dauerhaft einzuführen. Konkret fordern die Spitzenfunktionäre der Apothekerkammern und -verbände, dass das Botendiensthonorar und die neuen Austauschmöglichkeiten beibehalten werden.
Benjamin Rohrer
20.08.2020  16:15 Uhr

Mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AVV) hatte die Bundesregierung im April einige Neuregelungen in der Arzneimittelversorgung beschlossen. Unter anderem gilt seitdem eine neue pauschale Vergütung für den Botendienst in Höhe von 5 Euro pro Lieferung. Damit die Patienten im Falle eines nicht lieferbaren Arzneimittels nicht erneut in die Apotheke kommen müssen, gelten zudem erleichterte Austauschmöglichkeiten. So ist es auch möglich nicht rabattierte Präparate abzugeben.

ABDA-Gesamtvorstand beschließt Resolution

Der ABDA-Gesamtvorstand, der aus den 34 Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Mitgliedsorganisationen sowie den Mitgliedern des Geschäftsführenden ABDA-Vorstandes besteht, hat am heutigen Donnerstag in Berlin eine Resolution zu diesen Maßnahmen beschlossen. In dem Beschluss heißt es, dass die Regelungen dazu beigetragen hätten, die Versorgung insbesondere der chronisch kranken Menschen trotz Pandemie und Lieferengpässen jederzeit sicherzustellen und sachgerecht zu gestalten. Darüber hinaus habe die Vermeidung unnötiger Kontakte Patienten und Mitarbeiter in Apotheken vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus geschützt.

 Und so stellt der Gesamtvorstand die folgende Forderung auf:

Der ABDA-Gesamtvorstand hält es für geboten, die Regelungen, die den Apotheken in der Pandemie einen erweiterten Handlungsspielraum gegeben haben, insbesondere die Regelungen zu den erweiterten Auswahlmöglichkeiten für Apotheken sowie zur Vergütung des Botendienstes zu verstetigen und fordert die Politik auf, darüber in einen Dialog mit der Apothekerschaft einzutreten.«
Resolution des ABDA-Gesamtvorstandes

Was die Vergütung des Botendiensts betrifft, sind die Apotheker auf einem guten Weg. Denn das Bundesgesundheitsministerium plant, das Honorar dauerhaft im SGB V zu etablieren, allerdings soll es den derzeitigen Plänen zufolge auf 2,50 Euro pro Lieferung reduziert werden.

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