ABDA bringt 4,80 Euro pro Maske ins Spiel |
Für die Abgabe von Schutzmasken an Risikopatienten sollen die Apotheker in Kürze weniger Geld bekommen. Die ABDA sieht darin eine Art Vertrauensbruch der Politik. / Foto: Imago images/Jan Huebner
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) machte vor wenigen Tagen kurzen Prozess. Immer wieder war zuletzt Kritik laut geworden, Apotheker erhielten für die Abgabe von Schutzmasken an Risikopatienten schlichtweg zu viel Geld. 6 Euro pro Maske bekommen sie derzeit im Rahmen einer Aktion, die rund 34 Millionen Menschen mit FFP2-Masken versorgen soll. Vor allem die Grünen hatten das Honorar als eine Art Geschenk an die Apothekerschaft interpretiert.
Am Freitagabend beugte sich das Gesundheitsministerium schließlich dem politischen Druck und legte Pläne für eine geänderte Verordnung vor. Künftig sollen die Apotheker mit Blick auf sinkende Einkaufspreise pro Maske nur noch 3,30 Euro plus Mehrwertsteuer (3,93 Euro brutto) bekommen. Aus Sicht der ABDA greift dieses Honorar viel zu kurz. Dabei stört sich die Standesvertretung vor allem an der Unzuverlässigkeit der Politik. So sicherten die Apotheker im Zuge der Pandemie mit großem Einsatz die Versorgung der Bevölkerung, schriebt die Bundesvereinigung in einer Stellungnahme. Für eine solche Leistung müssten sie jedoch auch auf verlässliche Parameter bauen können. »Wenn ein vom Verordnungsgeber bestimmter Erstattungsbetrag schon nach sechs Wochen kurzfristig geändert wird, sind das gerade keine verlässlichen Rahmenbedingungen«, heißt es.
Grundsätzlich ist die Abgabe von Schutzmasken an Risikopatienten in drei Wellen organisiert. So lief die Ausgabe im Dezember zunächst ohne Vorlage eines Berechtigungsscheins in der Apotheke. Seit Jahresbeginn müssen die Patienten einen Gutschein ihrer Krankenkasse vorzeigen. Zwei Coupons stehen jedem Anspruchsberechtigten zu, die nur in jeweils festgesteckten Zeiträumen gültig sind. Bereits zu Beginn der Aktion hätten viele Apotheker Masken für alle drei Ausgabewellen eingekauft, um Risikopatienten verlässlich versorgen zu können, schreibt die ABDA. Dieser Einsatz wirke sich nun zum Nachteil aus, denn von den zuletzt sinkenden Einkaufskonditionen könnten sie nicht profitieren. Die jetzt geplante Absenkung des Honorars belaste die Apotheker damit »über Gebühr«.
Darüber hinaus verweist die Standesvertretung auf den Kreis der Anspruchsberechtigten, der mit 34 Millionen Patienten deutlich größer ausfällt als von der Politik zunächst geschätzt. Die hatte mit rund 27 Millionen Risikopatienten kalkuliert und auf dieser Basis auch das Honorar der Apotheker in der ersten Abgabewelle festgesetzt. So hatten die Pharmazeuten für die im Dezember verteilten Masken einen für jede Offizin individuell berechneten, pauschalen Betrag bekommen. Seit Anfang des Jahres greifen mit den Coupons nun die 6 Euro pro Maske. Dieser Betrag fängt aus Sicht der ABDA letztlich auch die Mehrkosten aus der ersten Abgabewelle auf.
Die Apotheker kritisieren zudem Unschärfen in der geplanten Novelle. So soll die neue Vergütung dem Entwurf zufolge ab 10. Februar greifen. Die Apotheker stehen damit bei der Abwicklung der Kassengutscheine aus der zweiten Abgabewelle vor einem Problem. Denn die gilt bis einschließlich 28. Februar. Je nachdem, wann der Patient den Voucher einlöst, erhält die Apotheke damit 6 Euro oder aber 3,93 Euro Honorar. Die ABDA drängt auf eine eindeutige Lösung. Demnach sollte die neue Vergütung erst in der dritten Abgabewelle zum Tragen kommen, also immer dann, wenn der Patient den zweiten Voucher seiner Krankenkasse einlöst. Dieser ist vom 16. Februar bis 15. April gültig.
Mit der geplanten Änderung der Schutzmasken-Verordnung will das Gesundheitsministerium auch rund 5 Millionen Empfängern von Arbeitslosengeld II einen Anspruch auf die Masken zuteilen. Sie sollen mit einem Schreiben ihrer Krankenkassen insgesamt 10 Masken in den Apotheken abholen können. Auch in diesen Fällen reichen 3,93 Euro pro Maske aus Sicht der ABDA nicht aus. So waren die im Dezember festgesetzten 6 Euro Honorar mit Blick auf die damaligen Kosten der Apotheken nach Meinung der Bundesvereinigung durchaus sachgerecht. Dabei sei es nicht nur um die tatsächlichen Einkaufspreise der Masken gegangen, sondern auch um Beratung, Hygienemaßnahmen, Abrechnungs- und Lagerhaltungskosten. Auch wenn sich die Marktpreise der Masken inzwischen verändert haben, geht die gekürzte Vergütung »weit über die durch verbesserte Einkaufskonditionen zu erzielenden Kosteneinsparungen hinaus«. Gerade noch vertretbar wäre aus Sicht der Apotheker eine Kürzung auf 4,80 Euro inklusive Mehrwertsteuer (4,03 Euro netto).
Laut Verordnungsentwurf sollen die Apotheker die an ALG-II-Empfänger ausgegebenen Masken nach dem Ende der Aktion einmalig über die Rechenzentren abrechnen. Die Bundesvereinigung drängt auf einen monatlichen Rhythmus. »Eine Vorfinanzierung der Maskenabgabe über mehrere Monate ist den Apotheken nicht zumutbar«, heißt es. Ihre Stellungnahme hat die ABDA nun dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Ob man dort ein offenes Ohr für die Forderungen der Apotheker haben wird, bleibt abzuwarten. Die Änderung der Schutzmasken-Verordnung dürfte bereits in wenigen Tagen in Kraft treten.