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Masken-Schutzverordnung

ABDA bringt 4,80 Euro pro Maske ins Spiel

Für die Abgabe von Schutzmasken an Risikopatienten sollen Apotheken in Zukunft deutlich weniger Geld bekommen. Die ABDA hält die geplante Kürzung für vollkommen unangemessen und drängt auf verlässliche Zusagen der Politik.
Stephanie Schersch
02.02.2021  12:16 Uhr

ABDA drängt auf eindeutige Regeln

Die Apotheker kritisieren zudem Unschärfen in der geplanten Novelle. So soll die neue Vergütung dem Entwurf zufolge ab 10. Februar greifen. Die Apotheker stehen damit bei der Abwicklung der Kassengutscheine aus der zweiten Abgabewelle vor einem Problem. Denn die gilt bis einschließlich 28. Februar. Je nachdem, wann der Patient den Voucher einlöst, erhält die Apotheke damit 6 Euro oder aber 3,93 Euro Honorar. Die ABDA drängt auf eine eindeutige Lösung. Demnach sollte die neue Vergütung erst in der dritten Abgabewelle zum Tragen kommen, also immer dann, wenn der Patient den zweiten Voucher seiner Krankenkasse einlöst. Dieser ist vom 16. Februar bis 15. April gültig.

Mit der geplanten Änderung der Schutzmasken-Verordnung will das Gesundheitsministerium auch rund 5 Millionen Empfängern von Arbeitslosengeld II einen Anspruch auf die Masken zuteilen. Sie sollen mit einem Schreiben ihrer Krankenkassen insgesamt 10 Masken in den Apotheken abholen können. Auch in diesen Fällen reichen 3,93 Euro pro Maske aus Sicht der ABDA nicht aus. So waren die im Dezember festgesetzten 6 Euro Honorar mit Blick auf die damaligen Kosten der Apotheken nach Meinung der Bundesvereinigung durchaus sachgerecht. Dabei sei es nicht nur um die tatsächlichen Einkaufspreise der Masken gegangen, sondern auch um Beratung, Hygienemaßnahmen, Abrechnungs- und Lagerhaltungskosten. Auch wenn sich die Marktpreise der Masken inzwischen verändert haben, geht die gekürzte Vergütung »weit über die durch verbesserte Einkaufskonditionen zu erzielenden Kosteneinsparungen hinaus«. Gerade noch vertretbar wäre aus Sicht der Apotheker eine Kürzung auf 4,80 Euro inklusive Mehrwertsteuer (4,03 Euro netto).

Laut Verordnungsentwurf sollen die Apotheker die an ALG-II-Empfänger ausgegebenen Masken nach dem Ende der Aktion einmalig über die Rechenzentren abrechnen. Die Bundesvereinigung drängt auf einen monatlichen Rhythmus. »Eine Vorfinanzierung der Maskenabgabe über mehrere Monate ist den Apotheken nicht zumutbar«, heißt es. Ihre Stellungnahme hat die ABDA nun dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Ob man dort ein offenes Ohr für die Forderungen der Apotheker haben wird, bleibt abzuwarten. Die Änderung der Schutzmasken-Verordnung dürfte bereits in wenigen Tagen in Kraft treten.

 

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