| Cornelia Dölger |
| 21.09.2026 16:10 Uhr |
Pharmahersteller Abbvie sieht in den neuen Rabattverträgen zusätzlichen Rabattdruck für innovative Hersteller. / © Adobe Stock/Grecaud Paul
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) werden auch die Arzneimittelhersteller stärker in die Pflicht genommen. Ab 2027 ist ein zusätzlicher Abschlag von 8,5 Prozent auf den Herstellerabgabepreis vorgesehen. Neu ist außerdem die Einführung wirkstoffübergreifender Rabattverträge auf Basis gesetzlich definierter »Fokuslisten«. Damit können auch bestimmte patentgeschützte Arzneimittel in exklusive Rabattvereinbarungen einbezogen werden.
Nach Ansicht des Pharmaunternehmens Abbvie könnten diese neuen Regelungen gegen EU-Recht verstoßen. Innovative Arzneimittelhersteller würden stärkerem Rabattdruck ausgesetzt, kritisiert Abbvie. Daher habe man bei der Europäischen Kommission eine Beihilfebeschwerde eingereicht. Das EU-Beihilferecht soll gleiche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt sichern; mit der Beihilfebeschwerde will Abbvie also prüfen lassen, ob die neuen Regelungen den Wettbewerb im Arzneimittelmarkt verzerren.
Dieses Risiko sieht zumindest Thibault Massart, Geschäftsführer bei Abbvie Deutschland. »Die neue Rabattregelung birgt die Gefahr einer Ungleichbehandlung und stellt zugleich ein Grundprinzip der Gesundheitsversorgung in Deutschland infrage«, warnt er. Der Zugang zu innovativen Arzneimitteln könne künftig davon abhängen, bei welcher Krankenkasse Patientinnen und Patienten versichert sind.
Patentgeschützte Arzneimittel könnten nicht gleichgesetzt werden, heißt es weiter. Neben möglichen Auswirkungen auf individuelle Therapieentscheidungen könnten insbesondere exklusive Rabattverträge auch negative Folgen für die Gesundheitsversorgung haben, etwa wenn Therapiealternativen reduziert und das Risiko von Versorgungsunterbrechungen erhöht werde. Diese Befürchtung bestätigten Erfahrungen aus Märkten mit hohen Anbieterkonzentrationen.
Abbvie sieht zudem das AMNOG-Prinzip in Gefahr, über das Arzneimittelpreise im Rahmen einer umfassenden, wissenschaftlich fundierten Bewertung bestimmt werden. »Das Grundprinzip besagt, dass der Patientennutzen entscheidend ist«, hebt das Unternehmen hervor.