Pharmazeutische Zeitung online
BMG-Verordnung

Ab November gelten neue Analgetika-Warnhinweise

Eine Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit hat neue Formulierungen für Analgetika-Warnhinweise festgelegt. Diese gelten ab dem 1. November und greifen auch für Präparate mit dem Wirkstoff Dexibuprofen.
Jennifer Evans
26.10.2022  16:30 Uhr
Ab November gelten neue Analgetika-Warnhinweise

Nachdem das Bundesgesetzblatt am 25. Oktober 2022 die sogenannte Verordnung zur Änderung der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung und der Arzneimittel-Verschreibungsordnung verkündet hatte, tritt sie nun ab 1. November 2022 in Kraft. Der Bundesrat hatte der Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits am 7. Oktober 2022 zugestimmt.

Grundsätzlich gilt die neue Verordnung für bestimmte zugelassene, oral oder rektal anzuwendende und OTC-Präparate, die Acetylsalicylsäure, Dexibuprofen, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon enthalten. Außerdem fallen Rezepturarzneimittel und Defekturarzneimittel gemäß Apothekenbetriebsordnung darunter. Eine Erweiterung gab es für Präparate mit dem Wirkstoff Dexibuprofen. Nicht betroffen von den neuen Regeln sind Arzneimittel, die als Thrombozyten-Aggregationshemmer zum Einsatz kommen oder als Prüfpräparate dienen. 

Das muss auf der Packung stehen

Was die neu formulierten Warnhinweise betrifft, die in gut lesbarer Schrift auf der Vorderseite der äußeren Umhüllung beziehungsweise auf dem Behältnis aufgebracht sein müssen, gilt laut BMG ab 1. November Folgendes:

Medikamente, die zur Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen oder Fieber zum Einsatz kommen, dürfen nur mit folgendem Warnhinweis in den Verkehr kommen: »Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!« Sind die Arzneimittel auch für andere Zwecke als die oben genannten vorgesehen, muss ihre Packung diese Aufschrift tragen: »Ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!«

Der bisherige Warnhinweis »Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als vom Apotheker oder von der Apothekerin empfohlen!« gilt für Rezeptur- und Defekturarzneimittel mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon. Er wird abgelöst von dem neuen Warnhinweis, der dann ebenfalls für Dexibuprofen-haltige Rezeptur- und Defekturarzneimittel gilt, und so lautet: »Ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als von der Apothekerin oder vom Apotheker empfohlen!«

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa