Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Genesene mit Booster

Ab heute können Apotheken neue Impfzertifikate ausstellen

Ab dem heutigen 1. Februar greifen in Deutschland neue Vorgaben zur Codierung von Covid-19-Impfungen in digitalen Impfzertifikaten. Genesene mit Auffrischimpfung können sich damit einen neuen Nachweis in der Apotheke holen, der ihren Booster eindeutig belegt. Auch für Johnson-Geimpfte gelten neue Regeln.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 01.02.2022  10:48 Uhr
Ab heute können Apotheken neue Impfzertifikate ausstellen

In vielen Bereichen hat das digitale Covid-19-Impfzertifikat inzwischen eine Art Türöffner-Funktion erlangt. Vorgaben wie »2G« oder »2G+« erlauben nur Personen mit einem bestimmten Impf- oder Genesenenstatus, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Technisch hat dieses System zuletzt allerdings nicht in jeder Hinsicht funktioniert. Das bekamen vor allem Genesene mit Booster zu spüren. So konnten weder CovPass- noch Corona-Warn-App ihr Zertifikat über die Auffrischimpfung korrekt erkennen.

Inzwischen gibt es eine Lösung für das Problem, die ab dem heutigen Dienstag in die Umsetzung gehen soll. Hintergrund ist eine neue EU-Vorgabe zur Ausstellung der Zertifikate, die insbesondere die Nummerierung der erfolgten Impfungen betrifft und am heutigen 1. Februar in Kraft tritt. In der Apotheke können Betroffene einen entsprechend neuen Nachweis bekommen. So können die Offizinen über das Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ab sofort Zertifikate nach den neuen Regeln erstellen.

Sonderfall Vaccine Janssen

Im Portal wählen die Apotheken zunächst den Impfstoff aus und anschließend die Anzahl der verabreichten Dosen. Genesene brauchen in der Regel nur eine Impfung für den vollständigen Schutz, doch auch ihnen wird anschließend ein Booster empfohlen. Nach dieser zweiten Dosis sollen sie ein Zertifikat über Impfung »2/1« bekommen – die Auffrischung wäre damit eindeutiger zu erkennen. Jede weitere möglicherweise erforderliche Folgeimpfung würde dann mit Impfung »2+X/1« dokumentiert, wie die ABDA in einem Leitfaden zur Ausstellung der Zertifikate schreibt. Booster-Impfungen für regulär mRNA-Geimpfte werden weiterhin als Impfung »3/3« vermerkt, jede weitere Auffrischung soll künftig als »3+X/3+X« laufen.

Eine Art Sonderfall ist die Johnson-Impfung. Laut Zulassung sind Impflinge nach nur einer Dosis vollständig immunisiert. Eine zusätzliche mRNA-Impfung wäre dann bereits der Booster. Tatsächlich sollen die Apotheken nach diesem Muster auch die Impfzertifikate ausstellen. Johnson-Geimpfte erhalten einen Nachweis über Impfung »2/1« nach zwei verabreichten Dosen. In Deutschland allerdings gilt die Zweitimpfung in diesem Fall nicht mehr als Booster. Erst vor Kurzem war die Bundesregierung einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission gefolgt, nach deren Einschätzung Johnson-Geimpften nach der Einmaldosis eine zusätzliche mRNA-Dose brauchen, um als vollständig immunisiert durchzugehen.  Erst die Drittimpfung wird dann offiziell als Auffrischung gewertet. 

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa