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Medizinisches Cannabis

79 Anwärter auf Anbaulizenzen

Das Ausschreibungsverfahren für den Anbau von medizinischem Cannabis ist beendet. Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heute mitteilte, sind 79 Bieter um Anbaulizenzen im Rennen. Dabei geht es um Zuschläge für insgesamt 10,4 Tonnen Cannabis. Die erste Ernte soll Ende 2020 möglich sein.
Ev Tebroke
28.01.2019  14:42 Uhr

Wer darf künftig die beim BfArM angesiedelte Cannabisagentur mit in Deutschland angebautem medizinischem Cannabis beliefern? Insgesamt 79 Bewerber bieten nach Angaben der Bundesoberbehörde um den Zuschlag für einen Belieferungsvertrag über die nächsten vier Jahre. Dabei geht es um ein jährliches Volumen von 2,6 Tonnen, insgesamt also 10,4 Tonnen. Die Ausschreibung ist in 13 Lose zu je 200 Kilogramm Jahresmenge aufgeschlüsselt, dies soll auch kleinen Unternehmen die Beteiligung ermöglichen sowie das Ausfallrisiko senken, heißt es. Da ein Bieter maximal 5 Lose bedienen darf, müssen also mindestens drei Unternehmen einen Zuschlag erhalten.

Das BfArM will die Angebote nun auswerten. Die Zuschläge kann es aber frühestens im zweiten Quartal erteilen. Grund ist ein beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) anhängiges Verfahren, weil ein Bieter gegen eine Entscheidung der Vergabekammer geklagt hat. Diese hatte seinen Antrag auf Nachprüfung seines Angebots nach Ablauf der Angebotsfrist zurückgewiesen. Der Gerichtstermin ist für den 10. April 2019 angesetzt. Erst wenn eine Entscheidung vorliegt, kann das BfArM nach eigenen Angaben die Zuschläge erteilen. Mit ersten Ernteergebnissen rechnet die Behörde daher frühestens Ende 2020. Doch die Zeit drängt. Um die Versorgung schwerkranker Patienten mit Medizinalhanf zu gewährleisten, wird die Droge bislang aus dem Ausland importiert, derzeit aus den Niederlanden und aus Kanada. Dies hatte immer wieder zu Versorgungsengpässen geführt.

Mit dem im März 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften wurden die Möglichkeiten zur Verordnung von Cannabisarzneimitteln erweitert. Um der dadurch steigenden Nachfrage zu begegnen, ist hierzulande der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken vorgesehen. Das BfArM fungiert dabei als sogenannte Cannabisagentur, die den Anbau beauftragt und die Drogen von den Produzenten zum vereinbarten Preis abnimmt. Im Anschluss verkauft die Agentur den Medizinalhanf dann etwa an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken. Dabei darf die Agentur laut Gesetz keinen Gewinn oder Überschuss erzielen, sondern lediglich ihre Personal- und Sachkosten bei der Preisbildung berücksichtigen.

Importmöglichkeit bleibt

Schon einmal hatte das BfArM eine Ausschreibung für den Cannabisanbau gestartet, musste diese aber aufgrund eines Urteils des OLG Düsseldorf wegen Vergabefehlern aufheben. Aufgrund steigender Patientenzahlen wurde nun bei der erneuten Ausschreibung die Gesamtmenge von derzeit 6,6 Tonnen auf nun 10, 4 Tonnen erhöht. Gleichzeitig weist die Bundesoberbehörde darauf hin, dass rechtlich auch weiterhin die Möglichkeit des Imports besteht. Bei der Festlegung der Ausschreibungsmenge habe man dies berücksichtigen müssen. Eine zu großzügige Kalkulation scheint riskant, solange Pharmahersteller, Apotheken und Co. auch weiterhin bei Importeuren einkaufen können. Denn dann bliebe das BfArM auf seinem Cannabis sitzen und damit auch auf den Kosten.

 

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